POL-Pforzheim: (CW/Enzkreis/FDS/PF) Dienstbezirk Polizeipräsidium – Schnapszahl für …


Polizeipräsidium Pforzheim

Dienstbezirk Polizeipräsidium (ots)

Polizeibeamte haben am Montag und Dienstag an mehreren Orten im gesamten Bereich des Polizeipräsidiums mit gezielten Kontrollaktionen für die Verkehrssicherheit gearbeitet.

Schnaps und Verkehrssicherheit passen normalerweise eher nicht zueinander. Anders sieht es in diesem Fall bei der Schnapszahl 66 aus: So viele Verstöße gegen die Gurtanlegepflicht oder die verbotswidrige Nutzung von Mobiltelefonen haben die Einsatzkräften nämlich an den beiden Tagen entdeckt.

Hier die Ergebnisse im Einzelnen:

1.) Kreis Calw:

Bad Herrenalb: 2 Verstöße von Fahrzeugnutzern gegen die Gurtanlegepflicht

Calw: 5 Verstöße von Fahrzeugnutzern gegen die Gurtanlegepflicht sowie 2 Fälle von verbotswidriger Nutzung eines Mobiltelefons durch Fahrzeugführer

Höfen an der Enz: 1 Verstoß eines Fahrzeugnutzers gegen die Gurtanlegepflicht

Nagold: 2 Verstöße von Fahrzeugnutzern gegen die Gurtanlegepflicht

2.) Enzkreis:

Maulbronn: 1 Verstoß eines Fahrzeugnutzers gegen die Gurtanlegepflicht

Mühlacker: 3 Verstöße von Fahrzeugnutzern gegen die Gurtanlegepflicht

Wurmberg: 2 Verstöße von Fahrzeugnutzern gegen die Gurtanlegepflicht

Bei den Kontrollen wechseln die örtlichen Schwerpunkte. Ein Schwerpunkt der Kontrollen lag neben Calw in Knittlingen: Hier kontrollierten die Einsatzkräfte 27 Fahrzeugnutzer, die den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten sowie 8 Fahrzeugführer wegen verbotswidriger Nutzung eines Mobiltelefons.

3.) Kreis Freudenstadt:

Horb: 1 Verstoß eines Fahrzeugnutzers gegen die Gurtanlegepflicht

Ein weiterer örtlicher Schwerunkt der Kontrollen war in Seewald: Hier kontrollierten die Einsatzkräfte 6 Fahrzeugnutzer, die den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten sowie 1 Fahrzeugführer wegen verbotswidriger Nutzung eines Mobiltelefons.

4.) Stadtkreis Pforzheim:

5 Verstöße von Fahrzeugnutzern gegen die Gurtanlegepflicht

Die Betroffenen in allen vier Kreisen wurden jeweils gebührenpflichtig verwarnt oder es erwartet sie im Fall der verbotswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Bei einigen der gebührenpflichtigen Verwarnungen nutzten die Betroffenen das ihnen angebotene elektronische Zahlungsverfahren. Mit der landesweiten Einführung des elektronischen Zahlungsverfahrens bei der Polizei wird das Bezahlen von Verwarnungsgeldern einfacher und schneller. Hierdurch verspricht man sich auch einen positiven Lerneffekt, da Betroffene direkt nach dem Verstoß mit dem Verwarnungsgeld konfrontiert werden. Weitere Informationen hierzu: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bargeldloses-bezahlen-bei-der-polizei#:~:text=Bereits%20seit%202009%20setzt%20die,Anzeige%20an%20die%20Bu%C3%9Fgeldstelle%20entf%C3%A4llt

Allgemeine Informationen (bezogen auf das gesamte Bundesgebiet) zum Sicherheitsgurt:

Seitdem die Pflicht zum Anschnallen mit dem Gurt im Jahr 1976 (seit 1984 ist das Nichtangurten mit einem Bußgeld belegt) eingeführt wurde, ist die Zahl der Verkehrstoten diverser Statistiken zufolge signifikant zurückgegangen. Wenn alle Insassen von Pkw in Deutschland zu jeder Zeit korrekt angeschnallt wären, könnten rund 200 Verkehrstote und rund 1500 Schwerverletzte pro Jahr vermieden werden. Dies ist das wichtigste Ergebnis einer Auswertung der Unfallforschung der Versicherer (UDV).

Was das das Thema Ablenkung, also auch die verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons, betrifft, gilt: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ungeteilte Aufmerksamkeit. Verschiedene Studien haben bestätigt, dass Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr eine große Gefahr darstellt.

Frank Weber, Pressestelle

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 07231 186-1111
E-Mail: pforzheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de

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