POL-KN: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des …


Polizeipräsidium Konstanz

Unterkirnach (ots)

Im Rahmen der Unterstützung eines Gerichtsvollziehers in Unterkirnach durch Polizeikräfte hat ein Mann angekündigt, sich der Zwangsräumung zu widersetzen. Er gab an, dass er im Haus Benzin ausgeschüttet habe, und drohte damit, sein Haus abzubrennen. Da Ermittlungen ergaben, dass der 62-jährige Mann Mitglied eines Schützenvereins war, mehrere Lang- und Kurzwaffen auf ihn angemeldet sind und er im Besitz einer Sprengstofferlaubnis ist, evakuierten die Polizeibeamten die umliegenden Gebäude. Rettungskräfte und Polizei betreuten die Anwohner in der im Rathaus eingerichteten Sammelstelle. Durch mehrfach geführte Gespräche gelang es den Mann zu überreden, eine Box mit Sprengstoff vor die Tür zu stellen, die von einem Polizeiroboter abgeholt werden konnte. Nach fast 12 Stunden Gesprächsführung durch Polizeibeamte gelang es in Zusammenarbeit mit Spezialkräften des Polizeipräsidiums Einsatz den 62-Jährigen von seinem Vorhaben abzubringen. Widerstandlos ließ sich der Mann festnehmen. Aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes kam er über Nacht in ein Krankenhaus.
Beamten des Spezialeinsatzkommandos Baden-Württemberg, mehrere Polizeibeamte umliegender Reviere, Polizeihundeführer, sowie Beamte des Polizeipräsidium Einsatzes waren in dem Großeinsatz involviert. Gegen 21.20 Uhr hob die Polizei die Sperrung des Panoramawegs auf und die evakuierten Anwohner konnten in ihre Häuser zurückkehren.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat den Erlass eines Haftbefehls wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall, Bedrohung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz beantragt. Der Haftrichter des Amtsgerichts Villingens-Schwenningen hat den Haftbefehl am heutigen Nachmittag erlassen und in Vollzug ge-setzt. Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Das Haus des 62-jährigen Mannes wird im Laufe des Tages von Entschärfern des Lan-deskriminalamtes und Kriminalbeamten durchsucht und gesichert.

Die Ermittlungen dauern weiterhin an.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Konstanz
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes-Georg Roth
Telefon 07531 280-0

Polizeipräsidium Konstanz
Kriminalhauptkommissarin Tatjana Deggelmann
Telefon: 07531 995-1010
E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell



Source link