WIESBADEN (ots)
* Anstieg der Zahl der Personen mit Blue Card in der Corona-Pandemie verlangsamt
* Die meisten Blue-Card-Inhaberinnen und -Inhaber kamen aus Indien
* Fast drei von zehn Fachkräften mit Blue Card haben in Deutschland studiert
Auch während der Corona-Pandemie ist die Zahl der ausländischen Fachkräfte mit Blue Card in Deutschland weiter gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren Ende 2021 rund 70 000 Inhaberinnen und Inhaber einer Blue Card im Ausländerzentralregister erfasst, das waren 6 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Fachkräfte mit Blue Card erreichte damit einen neuen Höchststand. Im Vergleich zu den Jahren vor der Corona-Pandemie verlangsamte sich das Wachstum allerdings deutlich. Im Jahr 2019 war die Zahl der Blue-Card-Inhaberinnen und -Inhaber noch um 20 % gestiegen, im Jahr 2020 war die Zahl dann nur noch um 7 % gewachsen.
Die Blue Card (Blaue Karte) ist ein befristeter Aufenthaltstitel speziell für akademische Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU). Sie wurde im Jahr 2012 EU-weit eingeführt mit dem Ziel, dem Mangel an hochqualifizierten Fachkräften zu begegnen. Voraussetzung für die Erteilung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem Bruttogehalt von mindestens 56 400 Euro. In sogenannten Mangelberufen, in denen es in Deutschland eine hohe Anzahl unbesetzter Stellen gibt, gilt eine geringere Gehaltsgrenze von 43 992 Euro. Ende 2021 arbeitete knapp die Hälfte (48 %) der Personen mit Blue Card in einem Mangelberuf. Hierzu zählen beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, Ingenieurinnen und Ingenieure oder IT-Fachkräfte.
Die meisten akademischen Fachkräfte mit Blue Card kommen aus Indien
Die meisten Ausländerinnen und Ausländer, die Ende 2021 mit einer Blue Card in Deutschland lebten und arbeiteten, kamen aus Indien (28 % bzw. 19 900 Personen) gefolgt von China (6 % bzw. 4 200), der Türkei (6 % bzw. 4 200) und Russland (6 % bzw. 4 000). Ukrainerinnen und Ukrainer lagen mit rund 3 % beziehungsweise 2 300 Personen auf Rang 8.
28 % der Fachkräfte mit Blue Card haben in Deutschland studiert
Oftmals gelingt es, Studierende aus Nicht-EU-Staaten nach Ihrem Studienabschluss als akademische Fachkräfte in Deutschland zu halten. Rund 19 600 der 70 000 akademischen Fachkräfte mit Blue Card (28 %) hatten zuvor einen Aufenthaltstitel für ein Studium an einer deutschen Hochschule.
Fachkräfte mit Blue Card durchschnittlich 34 Jahre jung und zu 72 % männlich
Die Inhaberinnen und Inhaber einer Blue Card waren Ende 2021 mit durchschnittlich 34 Jahren vergleichsweise jung und zumeist männlich. Der Frauenanteil lag bei 28 %. Die Blue-Card-Inhaberinnen und -Inhaber lebten und arbeiteten zumeist in den wirtschaftlichen Ballungsräumen Deutschlands, die meisten von ihnen in Berlin (13 700), München (8 100), Frankfurt am Main (3 100), Hamburg (2 800) und Düsseldorf (2 400).
Inhaberinnen und Inhaber einer Blue Card machten Ende 2021 rund 18 % aller Personen mit einem Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit aus. Darüber hinaus waren 57 000 ehemalige Inhaberinnen und Inhaber einer Blue Card registriert, die inzwischen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten haben. Das waren 15 % aller Personen mit einem Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Damit waren rund ein Drittel (33 %) aller Personen mit einem solchen Aufenthaltstitel aktuelle oder ehemalige Inhaberinnen und Inhaber der 2012 eingeführten Blue Card.
Weitere Informationen
Weitere Ergebnisse der Ausländerstatistik nach dem Ausländerzentralregister bieten die Datenbank GENESIS-Online und die Fachserie. Bitte beachten Sie, dass im Hinblick auf die Interpretierbarkeit der Daten zum 31.12.2021 besondere Einschränkungen bestehen. Informationen dazu bietet der Qualitätsbericht zur Ausländerstatistik.
Methodische Hinweise:
Inhaberinnen und Inhaber von Blue Cards sind Personen, die Ende 2021 mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18b Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder § 19a AufenthG alte Fassung im Ausländerzentralregister registriert waren. Bei der Berechnung der Anzahl an Fachkräften mit Blue-Card, die zuvor in Deutschland studiert haben, sind Personen berücksichtigt, die an einem Jahresende zwischen 2006 und 2020 mit einer Aufenthaltserlaubnis für ein Studium (§ 16b Absatz 1, 5 Nummer 1 und Absatz 7 AufenthG bzw. § 16 Absatz 1, 6 und 9 AufenthG alte Fassung) oder für die Arbeitsplatzsuche nach einem Studium an einer deutschen Hochschule (§ 20 Absatz 3 Nummer 1 AufenthG bzw. § 16 Absatz 5 AufenthG alte Fassung) registriert waren. Personen mit Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche aus dem AufenthG alte Fassung zählen nicht zu den Personen mit Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit.
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