DPolG Hessen: Der Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Tarifübernahme ist keine …


DPolG Hessen

Wiesbaden (ots)

Der Landesvorsitzende der DPolG Hessen Björn Werminghaus teilt hierzu mit:
„Versprochen wurde in Gesprächen mit dem Innenminister, der CDUFraktion und der SPD-Fraktion eine 1:1 Übernahme. In großen Teilen ist dies mit dem Gesetzentwurf auch gelungen. Das unterstützen wir grundsätzlich.“
Wer seriöse Gewerkschaftsarbeit macht, kennt nicht nur den Unterschied zwischen Tarif- und Besoldungsrecht, sondern informiert seine Mitglieder auch sachgerecht und ausführlich.
Ein Sockelbetrag ist in der Beamtenbesoldung nicht möglich, da das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen eingehalten werden muss. Der Sockelbetrag ist also wie im Gesetzentwurf beschrieben nicht verfassungskonform.
Die lineare Erhöhung von 4,8 % sorgt jedoch dafür, dass man unabhängig von Familienzuschlägen beispielsweise erst in der A10 ab Stufe 7 oder in der A11 ab Stufe 4 den Sockelbetrag von 200 Euro erreicht.
Auch wenn gleichzeitig Stellenzulagen und Familienzuschlag bei der linearen Erhöhung Berücksichtigung finden, erreichen die unteren Besoldungsgruppen den Sockelbetrag aus der Tarifverhandlung nicht. Will man eine hundertprozentige 1:1 Übertragung, gelingt dies nur, wenn man die lineare Erhöhung im Februar 2025 auf 7,9 % festlegt (200 Euro mehr ab Besoldungsgruppe A6) oder die Zulagen entsprechend höher anpasst.

Unabhängig von dieser Übertragung des Tarifergebnisses sind wir in Hessen nach wie vor meilenweit von einer verfassungskonformen Besoldung entfernt. Hier fordern wir endlich weitere Schritte einzuleiten. Auch wenn Karlsruhe (BVerfG) sich noch mit dem Urteil aus Hessen beschäftigen muss, wird der Betrag, den das Land Hessen den hessischen Beamten schuldet, immer größer.

Rückfragen bitte an:

DPolG Hessen
Björn Werminghaus
Telefon: +49 611 97 45 44 05
E-Mail: werminghaus@dpolg-hessen.de
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