POL-F: 240501 – 0464 Frankfurt: Radrennen und Demonstrationen am 1. Mai


Polizeipräsidium Frankfurt am Main

Frankfurt (ots)

Das Radrennen „Eschborn-Frankfurt, Der Radklassiker“ verlief aus polizeilicher Sicht wie geplant.
Die DGB Versammlung fand mit rund 2.500 TN in der Spitze friedlich und ohne besondere Vorkommnisse statt. Der Aufzug begab sich am Vormittag auf den Weg durch die Innenstadt und endete am Römerberg. Hier versammelten sich die Teilnehmenden zur Abschlusskundgebung, die gegen 14:00 Uhr beendet wurde.
Während des Radrennens konnte die Polizei eine Drohne in großer Höhe (ca. 500m) über der Frankfurter Innenstadt feststellen. Der Drohnenführer wurde angetroffen und landete seine Drohne umgehend. Letztlich wurde gegen den Mann ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen die LuftVO eingeleitet.

Die abendliche Versammlung zur Thematik „1. Mai – Preise runter! Aufrüstung stoppen!“ startete gegen 18:00 Uhr auf der Hauptwache mit einer Kundgebung, bevor sich die in der Spitze rund 2.500 Teilnehmenden in Bewegung setzten.

Die Polizei stellte im Verlaufe des Aufzuges mehrere Verstöße fest. Bereits zu Beginn kam es zu Vermummungen durch das Tragen von Schlauchschals, die per Beschränkungsverfügung der Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main bereits im Vorfeld untersagt worden waren.
Im weiteren Verlauf zündeten Demonstrationsteilnehmende pyrotechnische Gegenstände. Vor diesem Hintergrund wurde der Aufzug kurzzeitig im Bereich der Kurt-Schumacher-Straße angehalten. Die Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer wurden aufgefordert, sämtliche Verstöße zu unterlassen.

Nach der Abschlusskundgebung im Bereich der Taunusanlage/Junghofstraße wurde die Versammlung gegen 21:30 Uhr durch den Versammlungsleiter beendet.

Im Laufe der Demonstration wurde ein Polizeibeamter durch den Funkenflug der entzündeten Pyrotechnik leicht am Kopf verletzt. Er konnte seinen Dienst weiter fortsetzen.

Letztlich konnte die Polizei vier Versammlungsteilnehmende aus der Demonstration beweisgesichert feststellen. In drei Fällen wegen des Verdachts des Verstoßes §86a StGB und in einem Fall wegen des Verwendens von Pyrotechnik. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen konnten bei dieser Person weitere elf pyrotechnische Gegenstände (Klasse F1) aufgefunden werden.

Nach der Personalienfeststellung wurden alle Personen entlassen.

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