POL-NB: Carfriday: Rot für Raser, Poser und illegales Tuning – verstärkte Kontrollen …


Polizeipräsidium Neubrandenburg

Neubrandenburg (ots)

In der bundesweiten Szene der Autobastler und -schrauber ist der 
Karfreitag seit einigen Jahren zum sogenannten "Carfriday" umbenannt 
worden. Auch an diesem Karfreitag trafen sich wieder zahlreiche 
Autobegeisterte aus der Poser- und Tuner-Szene in 
Mecklenburg-Vorpommern, um sich gegenseitig ihre PS-starken Gefährte 
vorzuführen. Nicht selten kommt es bei diesen Treffen auch zu 
negativen Begleiterscheinungen, beispielsweise durch Lärmbelästigung 
oder illegale Autorennen. 

Die Polizei Mecklenburg-Vorpommern weist in diesem Zusammenhang 
darauf hin, dass die Durchführung von illegalen Autorennen gemäß 
§ 315 d Strafgesetzbuch verboten ist. Dabei ist vielen Teilnehmern 
nicht bewusst, dass es nicht auf die Länge der gefahrenen Strecke 
ankommt. Ein illegales Rennen liegt zum Beispiel auch bei einem 
Beschleunigungsrennen von Ampel zu Ampel vor. Auch ein Rennen allein 
gegen die Uhr (sog. Alleinraser) können sich strafbar machen. 
Strafbar machen sich übrigens nicht nur die Teilnehmer, sondern auch 
die Veranstalter. 

Die Strafen treffen die Auto-Fans meist hart. Es können Punkte in 
Flensburg, Geldstrafen aber auch Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren 
verhängt werden, wenn es zu Personenschäden kommt. Auch besteht die 
Möglichkeit, dass die Fahrerlaubnis entzogen oder sogar das Fahrzeug 
beschlagnahmt wird. 

Zahlreiche Kontrollkräfte waren in diesem Jahr im 
Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg im 
Einsatz.

Dabei konnte in Stralsund ein größeres Treffen der Tuningszene mit 
ca. 200 Fahrzeugen festgestellt werden. Ca. 150 Fahrzeuge davon 
befanden sich  auf dem Parkplatz eines Einkaufscenters.  Aus Sicht 
der Polizei lief das Treffen friedlich ab. Gleichwohl wurden 
mehrere Verstöße festgestellt. Drei Fahrzeuge wurden aufgrund nicht 
genehmigter baulicher Veränderungen  sichergestellt. 

Darüber hinaus führten bei 14 Fahrzeugen bauliche Veränderungen zum 
Erlöschen der Betriebserlaubnis. 19 Fahrzeugführer waren zu schnell 
unterwegs.  Insgesamt wurden im Bereich des Polizeipräsidiums 
Neubrandenburg 19 Bußgeldverfahren eingeleitet und 25 Verwarnungen 
ausgesprochen. Vier Fahrzeugführer standen unter dem Einfluss von 
Alkohol. Ein Fahrzeugführer war nicht im Besitz der erforderlichen 
Fahrerlaubnis. Entsprechende Anzeigen wurden aufgenommen.

Die Polizei konstatiert am Ende ihres Einsatzes aber auch, dass sich 
der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer am Karfreitag 
regelkonform verhielt. 


Im Auftrag

Olaf Haase
Polizeihauptkommissar
Polizeiführer vom Dienst
Polizeipräsidium Neubrandenburg

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