POL-PDKL: Strandbuggy ohne Betriebserlaubnis und ungesicherte Couch auf Anhänger


Polizeidirektion Kaiserslautern

Kaiserslautern (ots)

Am Sonntagmittag bis hin in die frühen Abendstunden wurden durch Kräfte der Polizeiautobahnstation Kaiserslautern Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Hauptaugenmerk der Kontrollen lag auf der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge sowie der Überprüfung der Ladungssicherung.

Ein Highlight des Kontrolltages war eine echte Rarität. Ein Off-Road Buggy fiel auf da ein an der Front befestigter Abschlepphaken das Kennzeichen zu einem Großteil verdeckte. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs entdeckten die Beamten weiter, dass die Abblendleuchte mit schwarzer Folie beklebt waren.
Durch die unzulässigen Modifikationen erlischt die Betriebserlaubnis des Buggys.
Die Abdeckung des Kennzeichens durch den Abschlepphaken könnte ferner einen Kennzeichenmissbrauch darstellen. Entsprechende Ermittlungen hierzu wurden eingeleitet.

Ein gleichermaßen erschreckendes wie gefährliches Beispiel nicht ordnungsgemäß gesicherter Ladung mussten die Kontrollkräfte auf der A6 kurz vor Ramstein feststellen. Auf einem Anhänger an einem Pkw wurden eine Couch sowie eine Waschmaschine transportiert. Couch und Waschmaschine waren in keiner Weise gesichert. Bei einem plötzlich notwendigen Ausweichmanöver, einer Gefahrenbremsung oder einem Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern würde die ungesicherte Ladung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf die Fahrbahn fallen. Direkte Schäden bei anderen Fahrzeugen oder aber Ausweichmanöver des nachfolgenden Verkehrs und damit einhergehende Gefahrensituationen oder gar Verkehrsunfälle wären die Konsequenz.

Nicht ordnungsgemäß gesicherte Ladung ist noch immer eine der Hauptunfallursachen. Die Polizei rät daher dringend jegliche Ladung, ob auf einem Anhänger oder im/am/auf Fahrzeugen, vor Fahrtantritt gewissenhaft zu sichern. Neben der eigenen wird hierdurch auch die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer erhöht.

Negativer Höhepunkt der Kontrollen war ein überaus unfreundlicher Fahrzeugführer, dessen verbautes und legales Gewindefahrwerk falsch in der Zulassungsbescheinigung eingetragen war. Eigentlich sollte der Person lediglich die fehlerhafte Eintragung erläutert werden. Eine weiterführende Überprüfung des Pkw war nicht geplant. Der Fahrer ließ die Beamten jedoch nicht aussprechen, unterbrach sie andauernd und wollte den Erklärungen einfach nicht folgen. Deshalb entschlossen sich die Kräfte das Fahrzeug etwas genauer „unter die Lupe“ zu nehmen. Resultat waren unzulässige, für den Straßenverkehr nicht genehmigte, LED-Leuchten in den Frontscheinwerfern und schwarze Nebelscheinwerfer, die nicht dem genehmigten Typ entsprechen. Für den Fahrer bedeutet dies ein saftiges Bußgeld, die Fahrt mit dem Pkw war beendet und gegen den Fahrer wird ein Strafverfahrens wegen Urkundenfälschung eingeleitet.
Nachdem dem Herrn die Konsequenzen dargelegt wurden, änderte sich das Verhalten abrupt, die Beamten wurden nicht mehr unterbrochen. Manchmal kann ein freundlicher sozialer Umgang miteinander einen großen Haufen Ärger ersparen.

Insgesamt wurden bei sieben Pkw unzulässige Veränderungen festgestellt und bei zwei Fahrzeugen war die die HU deutlich überschritten. Einmal musste unsachgemäßer Umgang mit einem roten Händlerkennzeichen geahndet werden und ein E-Scooter wurde ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung geführt.

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