POL-UL: (HDH) Region: Polizei kontrolliert Raser, Poser und Tuner / Am 21.07.2023 nahm …


Polizeipräsidium Ulm

Ulm (ots)

Von unzulässig technisch veränderten Fahrzeugen gehen erhöhte Unfallgefahren und vielfach Belästigungen (z. B. Lärm) aus, die eine gezielte Poser- und Tuningkontrolle in der Heidenheimer Innenstadt erforderlich machen. Die Zielrichtung liegt hierbei sowohl auf präventiven, als auch auf repressiven Maßnahmen. Nicht zum ersten Mal fand daher im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Heidenheim, an diesem Tag, eine gezielte Verkehrskontrolle, statt. Die Polizei achtete bei ihren Überprüfungen unter anderem darauf, dass unnötiger Lärm vermieden wird und die technischen Änderungen an den Autos nicht zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden können. Unterstützung erhielt die Polizei von Sachverständigen, die gemeinsam mit den besonders geschulten Beamtinnen und Beamten einen Blick unter die Motorhaube warfen. Die Kontrolle des Polizeireviers Heidenheim wurde dabei von Kolleginnen und Kollegen des Polizeipräsidium Ulm sowie des Polizeipräsidiums Einsatz, unterstützt.

Zwischen 16:30 – 23:00 Uhr überprüfte die Polizei 41 Fahrzeuge und 57 Personen.
Unvorschriftsmäßig aufgemotzte Fahrzeuge, tiefer, breiter, vermeintlich schöner, lauter, schneller… stellen unter Umständen eine Gefahr für die Fahrzeuglenker und möglicherweise für anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dar. Zehn der kontrollierten Fahrzeuge wiesen teilweise erhebliche Mängel auf, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten. Die Betriebserlaubnis erlischt bspw. durch unvorschriftsmäßige Veränderungen an Tieferlegungen oder Rad-/Reifenkombinationen. Drei davon mussten am Kontrollort die Weiterfahrt untersagt werden. Sie wurden durch einen Gutachter einer Überprüfung unterzogen. Die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter sehen entsprechenden Bußgeldverfahren entgegen. Weiterhin wurden 12 Mängelberichte gefertigt.

Zudem wurde die Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, bspw. auf Einfluss berauschender Mittel überprüft. Die Polizei nahm hierzu 12 Fahrzeuglenkerinnen und -lenker genauer unter die Lupe. Hierbei konnte festgestellt werden, dass ein Fahrer Alkohol konsumiert hatte.
Er sieht nun einer erheblichen Strafe und einem Fahrverbot entgegen.

Die Polizei führt in unregelmäßigen Abständen weitere Kontrollen dieser Art durch.
An eine eigens hierfür eingerichtete E-Mail-Adresse können Bürgerinnen und Bürger weiterhin auffällige Autos melden. Hinweise mit Tag, Uhrzeit, Ort, Kennzeichen, Farbe und Typ des Fahrzeugs sowie einer Beschreibung des auffälligen Verhaltens, können an ulm.pp.poser@polizei.bwl.de, gesandt werden. Natürlich nimmt die Polizei diese Hinweise auch telefonisch (Tel. 0731 188 – 0) oder persönlich entgegen. Zeitlich dringende Ereignisse sind jedoch nicht per E-Mail zu melden.

Anbau, Umbau – aber sicher!
Die Polizei empfiehlt, beim Kauf und Einbau von Tuningartikeln, auf Qualität und auf die rechtliche Zulässigkeit, zu achten. Sind Fahrzeuge auf unzulässige Weise getunt, ergeben sich häufig erhebliche Risiken im Straßenverkehr und es drohen rechtliche Konsequenzen. Die Autos werden immer sicherer, was durch Statistiken bestätigt wird. Dies ist ein erfreulicher Trend. Aber nicht nur die Autoteile, sondern auch die Tuningteile haben sich ständig weiterentwickelt und müssen bestimmten gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Produkte mit allgemeiner Betriebserlaubnis oder Teilegutachten gewährleisten dem Kunden geprüfte Qualität, problemlose Eintragung und dauerhaften Spaß am Tuning. Für die Herstellung von Neufahrzeugen gibt es in Europa vereinheitlichte Richtlinien – das Endprodukt ist ein „europäisch typgenehmigtes Neufahrzeug“. Damit möchte sich aber nicht jeder zufriedengeben und wünscht sich beispielsweise schöne Alu-Räder, ein Karosserie-Kit oder ein Sportfahrwerk. Jedoch müssen dabei bestimmte Regeln beachtet werden, denn der Gesetzgeber lässt nur Tuning- und Zubehörteile zu, die erforderliche Prüfdokumente besitzen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Verkehrssicherheit auch nach der Umrüstung gewährleistet bleibt und sich die sogenannten „wesentlichen Umweltwerte“ eines Fahrzeuges (Abgas- und Geräuschwerte) nicht über die zulässigen Grenzwerte hinaus verändern. Aber nicht jedes Tuning- oder Zubehörprodukt kann bedenkenlos gekauft und für eine Fahrzeug-Umrüstung eingesetzt werden. Neben vielen verantwortungsbewusst handelnden Unternehmen sind auf dem Tuning-Markt leider auch Anbieter von minderwertigen oder sogar illegalen Produkten zu finden, die mit unseriösen und scheinbar preiswerten Angeboten locken. Deshalb – nur Produkte mit gesetzeskonformen Zulassungspapieren kaufen – Finger weg von Teilen, für die ein Verkäufer keine ABE oder kein Teilegutachten anbieten kann. Ansonsten kann das billige Teil ein teurer Spaß werden, denn von illegalen Teilen können nicht einschätzbare Risiken und Gefahren ausgehen.

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Tel. 0731/188-1111
Moritz Bux / Sven Vrancken, Polizeipräsidium Ulm

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Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
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