POL-FR: Betrunkene Fahrzeugführerin fällt zweimal hintereinander auf – Erhebliche …


Polizeipräsidium Freiburg

Freiburg (ots)

Landkreis Emmendingen

Stadt Emmendingen, Ortsteil: Wasser, Teningen, Denzlingen, Bundesstraße B 3

Samstag 24.06.2023, gegen 12:05 Uhr meldete sich ein Fahrzeugführer über Notruf, er beobachte einen blauen Kleinwagen, welcher im Bereich Teningen in Richtung Emmendingen in starken Schlangenlinien unterwegs sei.

Die Fahrweise kam dem Anrufer so gefährlich vor, dass er an dem Fahrzeug dranblieb und der Polizei nach Möglichkeit den jeweils aktuellen Standort zu benannte.

Glücklicherweise kam es nach bisherigen Erkenntnissen nicht zu konkreten Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer.

Das Fahrzeug konnte kurz darauf, in Emmendingen – Wasser angehalten und kontrolliert werden. Die 62 – jährige Fahrzeugführerin wies deutlichen Atemalkoholgeruch auf. Sie wurde zur Durchführung weiterer Maßnahmen auf das Polizeirevier Emmendingen verbracht, wo eine Blutentnahme durchgeführt und entsprechende Führerscheinmaßnahmen eingeleitet wurden. Ein Atemalkoholtest ergab eine Konzentration von 1,16 mg/l.

Sie zeigte sich uneinsichtig, was das eigene Fehlverhalten anbetraf. Zur Verhinderung weiterer Trunkenheitsfahrten wurde der Fahrzeugschlüssel einbehalten. Danach durfte sie die Dienststelle verlassen.

Sie kam allerdings nach einiger Zeit in Begleitung eines nüchternen Bekannten wieder, dem der Fahrzeugschlüssel nach entsprechender Belehrung ausgehändigt wurde, da er sich im Auftrag der Fahrerin um die Rückführung ihres Fahrzeuges kümmern wollte.

Am gleichen Tag gegen 18:05 Uhr wurde von mehreren Notrufteilnehmern abermals ein blauer Kleinwagen gemeldet, welcher mit deutlichen Schlangenlinien und weiteren Fahrauffälligkeiten auf der Schnellstraße zwischen Emmendingen und Freiburg unterwegs wäre.

Das Fahrzeug konnte am Ortsanfang von Freiburg festgestellt und angehalten werden.

Die Fahrzeugführerin wies deutlichen Atemalkoholgeruch auf. Die Beamten staunten nicht schlecht, als sie feststellten, dass nicht nur das Fahrzeug, sondern auch die Fahrerin mit den festgestellten Daten aus der Mittagszeit übereinstimmten. Zudem wies der Atemalkoholtest mit 1,2 mg/l fast das genau gleiche Ergebnis der hohen Alkoholisierung der 62-jährigen auf.

Sie musste sich somit erneut der bekannten Prozedur (Blutentnahme, Führerscheinmaßnahmen) unterziehen. Eine neuerliche Herausgabe des Fahrzeugschlüssels, sowie eine mögliche zukünftige Wiedererlangung / Erteilung einer Fahrerlaubnis werden vermutlich einer ausgiebigen Prüfung unterzogen werden.

FLZ/mt

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