POL-PDMY: Alkohol- und Drogenkontrolltage der Polizeiinspektion Mayen


Polizeidirektion Mayen

Mayen (ots)

Die Polizeiinspektion Mayen führte vom 08.12.2022 bis zum 10.12.2022 jeweils in den späten Abend-und Nachtstunden im Bereich des Dienstgebietes der Polizeiinspektion Mayen Verkehrskontrollen durch. Die Kontrollen wurden teilweise mit Unterstützungskräften der Polizeiinspektion Cochem, der Polizeiautobahnstation Mendig, der Bereitschaftspolizei Koblenz, sowie eines Diensthundeführers in den Ortslagen Mayen, Mendig, Polch und Ochtendung, sowie auf der B 262 (Gemarkung Mayen) durchgeführt.
Ein Schwerpunkt dieser Kontrollmaßnahmen war darauf ausgerichtet, Fahrzeugführer zu erkennen, die aufgrund von Alkohol- und/oder Drogenkonsum fahruntüchtig waren und somit eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen.
Insbesondere galt ein Augenmerk auf die Risikogruppe „Junge Fahrer“, die häufig die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr unterschätzen.
Das Ergebnis:
Insgesamt wurden ca. 200 Fahrzeuge einer Verkehrskontrolle unterzogen und dabei zahlreiche Verstöße festgestellt. Es wurden insgesamt 6 Fahrzeugführer festgestellt, die aufgrund von Alkohol/-Drogenkonsum nicht fahrtüchtig waren. Bei 3 Fahrzeugführern welche unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln ihr Fahrzeug führten, wurde jeweils eine Blutprobe entnommen. Bei 3 Fahrzeugführen welche unter dem Einfluss von Alkohol ihr Fahrzeug führten, wurde ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest auf der Dienststelle durchgeführt. Alle Fahrzeugführer erwartet ein empfindliches Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot.
Zudem wurden 3 Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt. In allen 3 Fällen wurden jeweils Betäubungsmittel sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Weiterhin wurden 2 Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sowie 1 Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz erfasst. 4 Fahrer erhielten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen abgefahrener Reifen, wegen Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, sowie Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Es wurden 10 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen, weil die Fahrer z.B. die Ladung nicht gesichert hatten, die Hauptuntersuchung abgelaufen war, oder die Mitführpflichten nicht beachtet wurden.
In 46 Fällen wurden Mängelberichte u.a. wegen defekter Beleuchtung oder nicht mitgeführten Dokumenten bzw. Gegenständen ausgestellt.
Ferner konnte im Rahmen der Kontrollmaßnahmen eine mit Untersuchungshaftbefehl gesuchte Person festgenommen werden.

Das positive Fazit der durchgeführten Verkehrskontrollen ist, dass der überwiegende Teil der kontrollierten Fahrzeugführer verkehrstüchtig waren. Dennoch zeigt die vergleichsweise hohe Anzahl an geringfügigen Verstößen die Notwendigkeit von Kontrollen im Straßenverkehr auf.

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