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Polizeipräsidium Recklinghausen

Recklinghausen (ots)

Das Internet bietet nicht nur eine große Plattform für den Austausch persönlicher Ansichten und Interessen, sondern hat diesen Meinungsaustausch und das Verbreiten der eigenen Überzeugungen im Laufe der letzten Jahre auch erheblich vereinfacht. Auf unterschiedlichsten Plattformen und in verschiedensten sozialen Netzwerken tummeln sich Millionen von Menschen, die mannigfaltig miteinander kommunizieren.

„Im Schutze der Anonymität bleibt es leider nicht immer bei einem konstruktiven Austausch. Manch einer scheint zu glauben, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei und dass diejenigen für ihre Hasskommentare nicht zur Rechenschaft gezogen würden. Dem ist jedoch nicht so! Grundsätzlich ist der freie Meinungsaustausch im Netz unproblematisch, solange nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen wird. Wer aber glaubt, anonym Hass und Hetze im Internet verbreiten zu können, der irrt sich“, stellt die Recklinghäuser Polizeipräsidentin, Friederike Zurhausen deutlich klar und erläutert weiter: „Die Polizei hat viele Experten, die auf dem Gebiet der Cyberkriminalität unterwegs sind und den vermeintlich anonymen Straftätern nachspüren.“

Für das Hassposting an sich gibt es keinen eigenen Straftatbestand. Hierunter können aber strafrechtlich relevante Fälle, wie zum Beispiel das Verwenden verbotener Symbole (§ 86a StGB), die Volksverhetzung (§ 130 StGB), die Nötigung (§ 240 StGB) oder der öffentliche Aufruf zu Straftaten (§ 111 StGB) fallen.

Die Polizei ist auf dem Sektor von Hass und Hetze im Netz aber auch auf die Mithilfe der Internetnutzerinnen und -nutzern angewiesen.
„Die große Weite des Internets macht es uns nicht möglich, ständig alles im Auge zu behalten. Daher möchten wir alle Nutzenden anhalten, stets ein wachsames Auge zu haben und Hasspostings jeder Art der Polizei zu melden“, betont Friederike Zurhausen.

An dem heutigen Aktionstag (30.11.2022) des BKA nimmt auch das Polizeipräsidium Recklinghausen teil. In Castrop-Rauxel wurde in den frühen Morgenstunden im Auftrag der Zentral und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vollstreckt.
Weitere Rückfragen bitte ich an die Medien und Öffentlichkeitsarbeit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) in Köln zu richten – Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker.

Hinweise der Polizei:

   - Sichern Sie die Inhalte der Nachrichten und erstatten Sie bei 
     der Polizei eine Strafanzeige.
   - Notieren Sie sich die Internetadresse (URL) des Inhalts und vom 
     Profil des Erstellers.
   - Melden Sie Hasspostings bei dem jeweiligen 
     Seitenbetreiber/Anbieter, nach Rücksprache mit der Polizei.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Recklinghausen
Corinna Kutschke
Telefon: 02361 / 55 – 1032
E-Mail: pressestelle.recklinghausen@polizei.nrw.de
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