HZA-LÖ: Besonders zur Weihnachtszeit: Wie das Paket schnell und sicher durch den Zoll …


Hauptzollamt Lörrach

HZA-LÖ: Besonders zur Weihnachtszeit: Wie das Paket schnell und sicher durch den Zoll kommt

Lörrach.Freiburg.Offenburg (ots)

Auch in diesem Jahr wird mit dem Black Friday Ende November die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet und bedeutet Hochsaison bei Paketversendern und -diensten. Was viele Online-Shopper dabei aber nicht bedenken: Wird das bestellte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht. Auch gelten im Postverkehr andere Regelungen, als im privaten Reiseverkehr, wenn also die im Ausland gekauften Waren persönlich im Auto, mit dem Flugzeug, per Schiff oder sogar zu Fuß nach Deutschland eingeführt werden.

Denn werden die heiß ersehnten Sneaker oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei manchen Waren wie z.B. Tabak, Kaffee und Alkohol müssen zusätzlich Verbrauchsteuern bezahlt werden.

Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:
Warenwert bis 150 Euro: Es wird die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des Mehrwertsteuersatzes (19 oder 7 Prozent) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern erhoben. Bis zu diesem Wert bleiben Waren zollfrei.

Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an.

Ausnahmen gelten für private Geschenksendungen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten jedoch Mengenbeschränkungen. Die Sendung muss entsprechend deklariert sein.

In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die Zollformalitäten bereits bei Ankunft der Sendung in den deutschen Import-Paketzentren und tritt dabei auch für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Die Beförderungsunternehmen erheben hierfür grundsätzlich eine gesonderte Servicepauschale beim Empfänger der Sendung. Onlinebesteller sollten sich hierüber vorab immer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderers oder Verkäufers informieren. Die Servicepauschale ist keine Einfuhrabgabe des Zolls!

Wenn bei Sendungen, die die Deutsche Post AG im Rahmen des Weltpostvertrages befördert, notwendige Angaben für die Zollabwicklung fehlen oder unvollständig sind, wird sich die Deutsche Post AG grundsätzlich an den Besteller wenden, um wertbezogene Fragestellungen zu klären. Andernfalls wird die Postsendung an das für die Anschrift des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet. Im Bereich des Hauptzollamts Lörrach sind das die Zollämter in Weil am Rhein (Rebgarten), in Freiburg (Tullastraße) und in Appenweier (Ludwig-Winter-Straße). In diesen Fällen wird der Besteller per Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post AG informiert und muss sich persönlich um die Zollabwicklung vor Ort kümmern.

Neben der Erhebung von Abgaben sind auch bei Post- und Kuriersendungen immer Einfuhrverbote bzw. Beschränkungen zu beachten. So überwacht der Zoll zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel die Prüfung des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit von technischen Geräten, von Spielzeug oder von Kleidung. Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind. Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten oft nicht erstattet. Außerdem erwartet den Paketempfänger ggf. ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber.

Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter Umständen Steuern entrichten. Darüber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten.

Wer also zu Weihnachten ganz entspannt schenken möchte, macht sich rechtzeitig schlau unter www.zoll.de bzw. dem dort zur Verfügung gestellten Chatbot „TinA“.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de

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