Landespolizeiinspektion Nordhausen
Mühlhausen (ots)
Während einer Streifenfahrt wurde am Samstagvormittag ein 11jähriger E-Rollerfahrer festgestellt. Da der Junge nicht das gesetzliche Mindestalter zum Führen des E-Rollers aufwies und dieser nicht versichert war, wurde er an die Erziehungsberechtigten übergeben. Eine Anzeige erfolgte.
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