HZA-DO: Schwarzarbeit in Dortmunder Gastronomie/Zoll beendet illegalen Aufenthalt und …


Hauptzollamt Dortmund

HZA-DO: Schwarzarbeit in Dortmunder Gastronomie/Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Dortmund (ots)

Am 16. Oktober 2022 überprüften Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehrere Gastronomiebetriebe in Dortmund.

In einem Betrieb in der Innenstadt arbeitete ein Mann aus Bangladesch bereits seit einem Jahr ohne Arbeitserlaubnis. Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

In einem Restaurant in der Nordstadt arbeiteten drei Ausländer ohne Aufenthaltstitel und ohne Arbeitserlaubnis. Zwei davon konnten als türkische Staatsbürger ermittelt werden, einer behauptete Bulgare zu sein. Daran hatten die Zöllner aber erhebliche Zweifel. Alle drei Männer wurden festgenommen und nach Abschluss der Ermittlungen an die Ausländerbehörde übergeben.

In der Küche des Lokals arbeiteten fünf Frauen aus Bulgarien als Reinigungskräfte. Sie waren so wie die drei Männer nicht zur Sozialversicherung angemeldet. „Es besteht der dringende Verdacht, dass ihnen auch der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde“, so Nicolai Prowe, Pressesprecher des Hauptzollamts Dortmund.

Gegen die Arbeitgeber werden Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Ihnen drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Zusätzlich sind Bußgelder bis zu 500.000 Euro möglich.
Für die Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht der Reinigungskräfte zur Sozialversicherung drohen dem Arbeitgeber Bußgelder bis zu 25.000 Euro.

Hintergrundinfo

Die Zöllner*innen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen.
In speziellen Branchen wie z. Bsp. der Gastronomie, dem Baugewerbe, der Gebäudereinigung oder dem Transportgewerbe müssen Arbeitnehmer spätestens mit Aufnahme ihrer Tätigkeit zur Sozialversicherung angemeldet sein. Alleine der Verstoß gegen die in diesen Branchen bekannte Sofortmeldepflicht ist immer ein deutlicher Hinweis für Schwarzarbeit. Die Arbeitnehmer haben dabei keinen Versicherungsschutz, können keine Altersversorgung aufbauen, erhalten meist auch deutlich zu wenig Lohn. Die Arbeitgeber bereichern sich auf Kosten ihrer Arbeitnehmer, auf Kosten der steuerzahlenden Bürger und auf Kosten ihrer ehrlichen Mitbewerber.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Nicolai Prowe
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

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