HZA-HN: Zoll prüft Taxi- und Mietwagenbranche Bundesweite Prüfungen gegen …


Hauptzollamt Heilbronn

Heilbronn (ots)

Am 24. September 2022 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch.

Die Beschäftigten des Hauptzollamts Heilbronn überprüften dabei insgesamt 37 Betriebe und befragten 51 Fahrer und Fahrerinnen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.
27 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS von den Standorten Heilbronn und Tauberbischofsheim führten hierzu Personenbefragungen durch und überprüften Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine wichtige Rolle.

Nach ersten Erkenntnissen bestehen in 15 Prüffällen Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten. Dabei handelt es sich in vier Fällen um mögliche Verletzungen der Mindestlohnvorschriften, bei zwei Vorgängen bestehen Verdachtsmomente hinsichtlich des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie in neun Fällen um sonstige Pflichtverletzungen wie abgelaufene Personenbeförderungsscheine, Aufzeichnungspflichtverletzungen oder Verstöße gegen die Ausweismitführungspflicht.

Nach den Vorortprüfungen schließen sich daher in diesen Fällen jetzt weitere Prüfungsmaßnahmen und Ermittlungen an.

Zusatzinformationen:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050 oder -1051
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
www.zoll.de

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