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Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Zoll prüft Taxi- und Mietwagenbranche / Bundesweite Prüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

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Krefeld (ots)

Am 24. September 2022 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch.
Das Hauptzollamt Krefeld beteiligte sich mit 41 Einsatzkräften der FKS-Standorte Mönchengladbach und Krefeld an der Schwerpunktprüfung. Sie waren im gesamten Zuständigkeitsbereich bis in die frühen Nachtstunden unterwegs, befragten insgesamt 133 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und überprüften die Geschäftsunterlagen von 11 Betrieben der Taxi- und Mietwagenbranche.
Hierbei ergaben sich in 20 Fällen u. a. Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohnes, der Beitragsvorenthaltung sowie des Leistungsmissbrauchs, die weitere Überprüfungen erfordern.
Die Zöllnerinnen und Zöllner führten Personenbefragungen durch und prüften die Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro.
Ab dem 01. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro pro Stunde.
Zusatzinformationen:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Diana Hommes
Pressesprecherin
Telefon: 02151-850 10600
E-Mail: presse.hza-krefeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

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