HZA-DA: Zoll prüft Taxi- und Mietwagenbranche / Bundesweite Prüfungen gegen …


Hauptzollamt Darmstadt

Darmstadt (ots)

Am 24. September 2022 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch.

Die Zöllner*innen des Hauptzollamts Darmstadt überprüften in Darmstadt, Hanau und Wiesbaden zahlreiche Taxifahrer*innen und ihre Zentralen, sowie Mietwagenbetriebe. Dabei führten sie 110 Personenbefragungen durch und prüften in diesem Zusammenhang die Geschäftsunterlagen von 30 Unternehmen.

Ziel ist es die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern aufzudecken. In 27 Fällen besteht der Verdacht auf Leistungsmissbrauch sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Thema Mindestlohn. Dabei konnten in insgesamt 14 Fällen Anhaltspunkte für Verstöße gegen den Mindestlohn festgestellt werden. Im Personenbeförderungsgewerbe beträgt der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz 10,45 Euro. Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

Wer auch Teil des Zoll-Teams werden will und noch viele weitere interessante Aufgaben des Zolls kennenlernen möchte, kann sich beim Hauptzollamt Darmstadt bis zum 15. Oktober 2023 für eine Ausbildung oder ein Studium (mit Ausbildungs- bzw. Studienbeginn zum 1. August 2024) beim Zoll bewerben.

Weitere Hinweise zu Beruf und Karriere in der Zollverwaltung unter www.zoll-karriere.de, www.zoll.de oder auf den Social Media Kanälen des Zolls (Facebook, Instagram, LinkedIn, Twitter: @zoll_info, You Tube: Zoll Karriere).

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Darmstadt
Pressesprecherin
Tanja Ackermann
Telefon: 06151-9180-1007
E-Mail: presse.hza-darmstadt@zoll.bund.de
www.zoll.de

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