BPOLI MD: Keine Fahrkarte aber fremde Identitätskarte im Gepäck: Stark …


Bundespolizeiinspektion Magdeburg

Magdeburg (ots)

Am Donnerstag, den 15. September 2022 informierte die Notfallleitstelle der Bahn gegen 01:25 Uhr die Bundespolizeiinspektion Magdeburg über eine männliche Person in einem Zug auf der Strecke Berlin – Magdeburg. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle sprach der Zugbegleiter den Reisenden zuvor an und versuchte ihn erfolglos zu wecken. Demnach wurde die Bundespolizei verständigt und um Unterstützung gebeten. Mit Ankunft des Zuges am Magdeburger Hauptbahnhof, Bahnsteig acht, stand eine alarmierte Streife bereit. Der 49-Jährige wurde geweckt und konnte auch den Beamten gegenüber kein für die Zugfahrt erforderliches Ticket vorweisen. Der Reisende wirkte sehr stark alkoholisiert und wurde für die weiteren polizeilichen Maßnahmen auf die Dienststelle der Bundespolizei am Hauptbahnhof gebracht. Nach Feststellung seiner Identität und Überprüfung der Personalien in den Fahndungssystemen der Polizei wurde bekannt, dass gleich mehrere Behörden nach dem polnischen Staatsangehörigen suchten: Im Mai 2022 hatte das Amtsgericht Nürnberg einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Erschleichens von Leistungen gegen den Mann erlassen. Er verfügt über keinen festen Wohnsitz. Zudem bestand die Gefahr, dass er sich dem Strafverfahren entziehen werde. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte im Juli dieses Jahres einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den Mann erstellt. Wegen Hausfriedenbruchs und Diebstahls wurde er zu 280 Euro Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 56 Tagen verurteilt. Weder zahlte er die geforderte Strafe, noch stellte er sich dem Strafantritt. Demnach erging der erste Vollstreckungshaftbefehl. Der Zweite folgte kaum einen Monat später durch die Staatsanwaltschaft Landshut. Zuvor wurde er wegen des Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt. Auch hier kam er der Zahlung nicht nach und stellte sich auch nicht der Haft. Zudem ersuchte die Staatsanwaltschaft Paderborn den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes wegen diverser weiterer Ermittlungen. Auf der Dienststelle wurden ihm unter anderem die Haftbefehle eröffnet. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten eine polnische Identitätskarte, welche auf eine andere Person ausgestellt war. Die Karte war bereits im Fahndungssystem ausgeschrieben und wurde entsprechend sichergestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest brachte ein Ergebnis von 1,93 Promille. Die in Summe entstandenen 780 Euro Geldstrafe konnte der Gesuchte nicht aufbringen und wurde in die Justizvollzugsanstalt nach Burg gebracht. Die Richtervorführung hinsichtlich seines Untersuchungshaftbefehls wird seitens der Vollzugsanstalt gewährleistet. Die Staatsanwaltschaften wurden über den vorerst neuen Aufenthaltsort des Mannes schriftlich in Kenntnis gesetzt. Des Weiteren erhält der 49-Jährige erneut Strafanzeigen wegen des Erschleichens von Leistungen und Unterschlagung der Identitätskarte.

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