POL-ME: Mit Alkohol und Medikamenten auf E-Scooter schwer verunfallt – Langenfeld – …


Polizei Mettmann

POL-ME: Mit Alkohol und Medikamenten auf E-Scooter schwer verunfallt - Langenfeld - 2209029

Mettmann (ots)

Am nächtlichen Dienstagmorgen des 06.09.2022, gegen 00.35 Uhr, befand sich ein 52-jähriger Mann aus Langenfeld, nach durchzechtem Vorabend, auf dem Heimweg. Dabei benutzte er trotz seiner starken Alkoholisierung einen E-Scooter der Marke Ninebot mit Versicherungskennzeichen. Als er dabei in Langenfeld-Immigrath die Solinger Straße in Richtung Richrather Straße befuhr, wechselte er von der Straße auf den öffentlichen Großkaiser-Darius Platz (Solinger Straße 43), um seinen weiteren Heimweg abzukürzen. Auf dem Sparkassenvorplatz übersah er die dortige Betontreppe zur Mack-Steele. Er kollidierte mit dem Bauwerk, stürzte mit seinem Elektroroller und zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu. Zeugen alarmierten Rettungsdienst und Polizei.

Der Schwerverletzte wurde nach notärztlicher Erstversorgung einer Klinik zugeführt, wo er zur stationären ärztlichen Behandlung verbleiben musste. Der E-Scooter, der beim Unfall nur leichten Schaden erlitt, wurde an benachrichtigte Angehörige des Verunfallten übergeben.

Die Langenfelder leitete ein Strafverfahren gegen den 52-jährigen Langenfelder wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Straßenverkehrsgefährdung ein. Weil der Beschuldigte nicht nur unter dem Einfluss alkoholischer Getränke, sondern zusätzlich auch noch unter dem Einfluss mehrerer Medikamente stand, welche die Fahrtauglichkeit ebenfalls stark beeinträchtigen können, wurden zur Beweisführung die ärztliche Entnahme gleich mehrerer Blutproben angeordnet und durchgeführt.

Hinweise der Polizei zu Elektrokleinstfahrzeugen / E-Scootern
( im Internet auch unter: https://mettmann.polizei.nrw/e-scooter ):

Keine Helmpflicht

Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. Er schützt Sie vor schweren Folgen bei einem Unfall.

Keine Fahrerlaubnis

Der Fahrer oder die Fahrerin müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h

Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Elektrokleinstfahrzeuge beträgt 20 km/h. Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, das es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen.

Kein Alkohol

ACHTUNG: Kein Alkohol. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge:

   -    Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei 
keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine 
Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in 
aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. 
Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben. -  
Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer 
trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt.
Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an. - Aber auch bei 
geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur 
eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn 
alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, 
alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht 
eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. 
Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird 
aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12 
Monate. -   Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und 
junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und 
unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen 
und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar 
verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Gehweg ist tabu

Elektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu. Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden. E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben. Beim Abstellen darauf achten, dass niemand behindert wird. Informationen der Städte und Anbieter über Abstellmöglichkeiten beachten.

Handynutzung

Wie beim Autofahren heißt es auch bei E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone!

Versicherung und Zulassung

Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen! Es kann ein Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren drohen.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Elektrokleinstfahrzeuge finden Sie auch hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
– Polizeipressestelle –
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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