POL-BOR: Stadtlohn – Seitenabstand Fehlanzeige


Kreispolizeibehörde Borken

Stadtlohn (ots)

Unfallzeit: 01.09.2022, 19:30 Uhr; Unfallort: Stadtlohn, Heideweg

Leichte Verletzungen hat sich ein 53 Jahre alter Radfahrer bei einem Verkehrsunfall in Stadtlohn zugezogen. Der Stadtlohner war am Donnerstag gegen 19.30 Uhr auf dem Heideweg in der Bauerschaft Hundewick in Richtung Stadtlohn unterwegs, als er von einem Wagen überholt wurde. Den nichteingehaltenen Seitenabstand des Autofahrers quittierte der 53-Jährige nicht nur mit Handzeichen, er schimpfte auch in dessen Richtung. Dieses nahm der Überholende zum Anlass, eine Vollbremsung zu vollziehen. Mit schmerzhaften Folgen für den Zweiradfahrer. Auch er bremste stark und stürzte infolgedessen über den Lenker auf die Straße. Das Fahrrad touchierte dabei den Wagen. Nachdem beide die Personalien des Unfallgegners notiert hatten, setzten sie ihre Fahrt fort. Später begab sich der Gestürzte selbstständig zum Arzt und erstattete bei der Polizei Anzeige. Die Ermittlungen des Verkehrskommissariats Ahaus dauern an.

Übrigens: Der Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern muss außerhalb geschlossener Ortschaft zwei Meter betragen. An dieser Unfallstelle, einem drei Meter breiten Wirtschaftsweg, wäre ein regelkonformes Überholen nicht möglich gewesen. Bleibt nur die gegenseitige Rücksichtnahme.
(db)

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