BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach Urkundenfälschung und unerlaubter Einreise


Bundespolizeiinspektion Offenburg

Kehl/Offenburg (ots)

Im Rahmen der intensivierten Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen im Grenzgebiet zu Frankreich, haben Beamte der Bundespolizei in der Nacht auf Donnerstag an der Kehler Europabrücke einen falschen rumänischen Reisepass sichergestellt. Diesen zeigte ein moldauischer Staatsangehöriger den Beamten bei der Kontrolle vor. Er war zuvor mit einem grenzüberschreitenden Fernreisebus unerlaubt nach Deutschland eingereist.

Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Der 41-Jährige wurde daraufhin heute Mittag von der zuständigen Strafrichterin
des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen Urkundenfälschung und unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Das gefälschte Ausweispapier wurde eingezogen.

Informationen zum beschleunigten Verfahren:
Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der
Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf
Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweis-
lage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Offenburg
Dieter Hutt
Telefon: 0781/9190-103
E-Mail: bpoli.offenburg.oea@polizei.bund.de
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