POL-MI: Am haltenden Schulbus vorbeifahren – So geht’s richtig!


Polizei Minden-Lübbecke

Kreis Minden-Lübbecke (ots)

Immer wieder werden die hiesigen Beamten wegen Schulwegsunfällen in das ganze Kreisgebiet gerufen. Dabei kommt es nicht selten zu Unfällen mit aus Schulbussen aussteigenden oft jungen Fahrgästen. Ein guter Grund das Thema aufzugreifen und weil eine Auffrischung des richtigen Fahrverhaltens nie schadet, geben die Verkehrssicherheitsberater der Kreispolizeibehörde wichtige Hinweise für das Passieren von Bussen im Straßenverkehr.

„Hat ein Schulbus bei der Anfahrt an eine Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet, darf er nicht überholt werden“, sagt die Leiterin der Verkehrspräventionsdienststelle, Alexandra Brakemann, und ergänzt: „Erst, wenn der Bus an der Haltestelle steht darf mit ausreichendem Abstand und in Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) an ihm vorbeigefahren werden, ohne dass die Fahrgäste einer Gefahr ausgesetzt werden.“ Diese Regelung gelte auch für den Verkehr aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung. Blinkt ein Schulbus zum Abfahren von einer Haltestelle, so ist ihm das Einfädeln in den Verkehr zu ermöglichen. „Notfalls müssen andere Verkehrsteilnehmer warten“, erklärt Brakemann.

Besonderes Augenmerk sollte immer auf Kinder, auch in Gruppen, gelegt werden, wenn diese aus dem Bus aussteigen. „Oftmals“, warnt die Verkehrsexpertin, „sind Kinder dabei abgelenkt und nehmen das Verkehrsgeschehen um sich herum nicht ausreichend wahr.“

Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Schrittgeschwindigkeit oder den ausreichenden Abstand halten, können mit einem Verwarngeld von 15 Euro geahndet werden. Teurer wird es bei Missachtung des Überholverbots. Hier können ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg die Folge sein. Wer es einem abfahrenden Bus nicht ermöglicht sich in den fließenden Verkehr einzufädeln, der kann ebenfalls mit einem Verwarngeld zur Kasse gebeten werden.

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