GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen …


Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat am 11. August 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

die deutsche Staatsangehörige Emilie R.

erhoben.

Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Jugendliche und als Heranwachsende mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Emilie R. ist seit 2013 Anhängerin des Salafismus. Im Juni 2014 ging sie nach islamischem Ritus die Ehe mit einem gleichgesinnten Mann ein. Beide reisten im Juli 2014 von Deutschland über die Türkei nach Syrien aus und schlossen sich dort in der Folgezeit der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Während der Ehemann Dienste in verschiedenen Kampfeinheiten der Organisation versah, sorgte die Angeschuldigte für den Haushalt und die gemeinsamen Kinder. Hierfür erhielt die Familie Alimentierungen vom IS. Mit ihrem Ehemann trainierte Emilie R. den Gebrauch von Schusswaffen, um nötigenfalls selbst aktiv für den IS kämpfen zu können. Gegenüber anderen Vereinigungsmitgliedern erklärte sich das Paar bereit, in Deutschland einen Selbstmordanschlag zu begehen. Das Vorhaben wurde aber letztlich nicht weiterverfolgt. Zudem warb Emilie R. im Internet für den IS. Insbesondere bemühte sie sich darum, Mädchen und Frauen in Deutschland zu einer Ausreise nach Syrien zu bewegen. Dazu erteilte die Angeschuldigte Ratschläge, wie eine solche Ausreise sowie eine Heirat mit IS-Kämpfern zu bewerkstelligen sei.

Emilie R. befand sich seit Anfang 2019 in Gefangenschaft bei kurdischen Kräften in Syrien. Im Zuge ihrer Wiedereinreise nach Deutschland wurde sie am 31. März 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 15 und Nr. 16 vom 31. März 2022).

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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
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