POL-MK: Alkoholisiert auf dem E-Scooter


Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

Werdohl (ots)

Während Polizeibeamte am Samstag um 2.20 Uhr an der B 236 eine Unfallflucht aufnahmen, kam ihnen E-Scooter-Fahrer entgegen. Er stoppte in ca. 40 Meter Entfernung und schaltete sein Licht aus. Ein Polizeibeamter sprach den Mann an, der stark nach Alkohol roch. Er räumte ein, getrunken zu haben, verweigerte aber einen Atem-Alkoholtest. Deshalb wollten ihn die Polizeibeamten in die Wache bringen, um dort Blut abzunehmen. Der 25-jährige Werdohler tat zunächst so, als würde er einsteigen, machte dann jedoch einen Bogen und rannte los. Die Polizeibeamten holten ihn ein und brachten ihn zu Boden. Dagegen wehrte er sich und beschimpfte die Beamten als „dumme Wichser“. Er kam nicht um den Transport in Handfesseln zur Wache und um die Blutprobe herum. Zwischendurch hatte er den Polizeibeamten versichert: „Deshalb gebe ich meinen Führerschein garantiert nicht ab.“

Damit könnte er sich irren: Zu den Anzeigen wegen Wiederstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung auf sexueller Grundlage kommt eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Auf dem E-Scooter gelten dieselben Promille-Grenzen wie für Autofahrer: Bei 0,5 Promille liegt das Bußgeld für „Ersttäter“ bei 500 Euro. Es gibt zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille gibt es eine Geld- oder Freiheitstrafe, zwei oder mehr Punkte und ein Fahrverbot für bis zu sechs Monate oder im extremsten Fall auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Fahranfänger haben eine 0-Promille-Grenze. Bei Ausfallerscheinungen oder Unfällen sowie in Wiederholungsfällen werden noch höhere Strafen verhängt. (cris)

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