POL-UL: (BC) Riedlingen – Polizei beendet gefährliche Fahrt / Völlig …


Polizeipräsidium Ulm

Ulm (ots)

Gegen 9.30 Uhr überprüfte eine Polizeistreife das Leichtkraftrad in der Daimlerstraße. Denn von weitem war schon erkennbar, dass das Kennzeichen an dem Fahrzeug nicht richtig befestigt war. Deshalb nahmen die Beamten das Zweirad genauer unter die Lupe. Schnell zeigte sich, dass der 17-jährige Besitzer das Fahrzeug restauriert hatte, aber noch nicht ganz fertig damit war. Fehlende und beschädigte Teile machten in der Summe das Fahrzeug verkehrsunsicher. Deshalb wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Der Besitzer muss jetzt Änderungen vornehmen und von einer Werkstatt begutachten und bestätigen lassen. Bis dahin darf er nicht mehr mit dem Leichtkraftrad fahren. Außerdem erwartet ihn eine Anzeige.

Die Polizei weist darauf hin, dass Fahrzeuge nach unzulässigen technischen Veränderungen verkehrsunsicher und nicht mehr straßentauglich sein können. Als Konsequenz muss mit Strafanzeigen oder Bußgeldern, der sofortigen Untersagung der Weiterfahrt und der Nachweispflicht der Mängelbeseitigung gerechnet werden. Kommt es mit einem unerlaubt verändertem Fahrzeug zu einem Unfall, können auch Haftungsausschlüsse der Kraftfahrzeugversicherungen zum Tragen kommen.

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Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111

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