BPOLI-OG: Schnelles Urteil nach Straftaten


Bundespolizeiinspektion Offenburg

Kehl (ots)

Im Rahmen der intensivierten Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen im Grenzgebiet zu Frankreich haben Beamte der Bundespolizei am Montag in einem ICE von Straßburg nach Karlsruhe einen 22-jährigen Tunesier kontrolliert. Der Mann konnte sich nicht ausweisen und verfügte auch über keinen gültigen Fahrschein für den Zug. Als er zur Dienststelle mitgenommen werden sollte, versuchte er sich selbst zu verletzen und leistete gegen die einschreitenden Beamten Widerstand.

Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Der 22-Jährige wurde daraufhin am Dienstagmittag von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen Erschleichens von Leistungen und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtgeldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Im Anschluss wurde er nach Frankreich zurückgebracht.

Informationen zum beschleunigten Verfahren:
Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Offenburg
Sina Kappus
Telefon: 0781/9190-103
E-Mail: bpoli.offenburg.oea@polizei.bund.de
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