POL-KN: (Konstanz) Seenachtsfest 2022- Hinweise der Wasserschutzpolizei (11.08.2022)


Polizeipräsidium Konstanz

Konstanz (ots)

(Konstanz) Seenachtsfest 2022- Hinweise der Wasserschutzpolizei (11.08.2022)

Am kommenden Samstag findet nach einer zweijährigen Pause nun endlich wieder das Seenachtfest in Konstanz statt. Hier werden bei wunderschönen Sommerwetter zahlreiche Gäste im Stadtgebiet aber auch auf dem Bodensee erwartet. Das es auch für alle Wassersportler und Bootsführer ein schönes Fest wird, informiert die Wasserschutzpolizei über die folgenden wichtigen Vorgaben und gibt die nachstehenden Hinweise:

   1. Bade-, Schwimm-, Angel- und Tauchverbot: Im Bereich des 
      Stadtgartens und der Seestraße ist das Schwimmen, Baden, Angeln
      und Tauchen in der Zeit von Samstagmittag, 12 Uhr, bis 
      Sonnenaufgang am Sonntagmorgen VERBOTEN!
   2. SUP-Nutzer: Nicht kennzeichnungspflichtige Boote (Art. 2.01 
      BSO) dürfen sich am 13. August 2022 in der Zeit von 20 bis 24 
      Uhr im "Konstanzer Trichter" nur in den unten genannten 
      Uferbereichen aufhalten. Der Seerhein ist in Ufernähe zu 
      befahren. Die vorgeschriebene Nachtbezeichnung (weißes 
      Rundumlicht) ist zu führen.

Erlaubte Uferbereiche:

   - östlich Seezeichen 5 (innerhalb der Seezeichen) bis Jakobsteg
   - seeseitig Ostmole BSB Hafen Konstanz in dem mit Bojen 
     gekennzeichneten Bereich
   - mit Bojen gekennzeichneter Bereich vor der Seeburg Kreuzlingen
   - im Uferbereich östlich der Hafeneinfahrt Seegarten Kreuzlingen
   3. Die Wasserfahrzeuge, der gewerblichen Personenschifffahrt, 
      haben nach Ende des Feuerwerks umgehend ihre Liegeplätze zu 
      verlassen und die Rückfahrt anzutreten!
   4. Die anderen Wasserfahrzeuge im "Konstanzer Trichter" dürfen 
      erst nach der Wegfahrt der Fahrgastschiffe und einer Wartezeit 
      von mindestens 15 Minuten ab Beendigung des Feuerwerks Fahrt 
      aufnehmen!
   5. Die Wasserschutzpolizei wird hinsichtlich Lichterführung und 
      Alkohol verstärkt kontrollieren!

Hinweis:

Ab 0,8 Promille Alkohol im Blut ist das Führen eines Wasserfahrzeuges auf dem Bodensee verboten. Auch die Nutzung eines patentfreien Bootes oder Wasserfahrzeuges ist kein Freifahrtschein für die Teilnahme am Verkehr auf dem Wasser. Mit einem Boot unter Alkoholeinfluss zu fahren, kann umfangreiche finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen haben.

Die im Einsatz befindliche Wasserschutzpolizei Konstanz bittet die Wassersportler und Bootsführer sich an die zusätzlichen Vorgaben zu halten, denn eine gegenseitige Rücksichtnahme und ein Verhalten, das andere nicht schädigt, gefährdet oder behindert gilt auch auf dem Wasser, ebenso wie an Land!

Rückfragen bitte an:

Nicole Minge
Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-1017
E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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