NABU: Vorübergehende Abschaffung von Brachen ist Armutszeugnis für die deutsche …


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Berlin (ots)

Zur Entscheidung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL), die in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgesehene Verpflichtung zur Ausweisung von Brachen zugunsten von Getreideanbau für 2023 aufzugeben, stellt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger fest:

„Es ist völlig unverständlich, weshalb die für 2023 neu vorgesehenen Biodiversitätsflächen, die zudem ein geringes Ertragspotential aufweisen, dem Anbau von Getreide weichen sollen. Ohne diese Rückzugsräume für Insekten oder Vögel in der ausgeräumten Agrarlandschaft werden vielmehr die Ökosysteme weiter geschwächt, ohne die eine Ernährungssicherung langfristig undenkbar ist. Es ist erstaunlich, dass ein grün geführtes Landwirtschaftsministerium der Sehnsucht nach einer Symbolpolitik, gerade auch vieler Landesregierungen, nachgibt, die wenig potentiellen Nutzen mit viel Schaden verbindet.“

Durch den Anbau von Getreide auf diesen Flächen ergibt sich ein Produktionspotential ca. 600.000 bis höchstens einer Million Tonnen Getreide. Auf den Weltmarktpreis werden Produktionssteigerungen in dieser Größenordnung kaum Einfluss haben. Im Vergleich dazu: Über 42 Millionen Tonnen Getreide wurden im vergangenen Jahr in Deutschland geerntet, 25 Millionen Tonnen davon landen im Futtertrog. In der Reduktion dieser Mengen – ebenso wie der Verwendung von Getreide für Biosprit – liegt der weitaus größere Hebel, um Getreide für die menschliche Ernährung zur Verfügung zu stellen.

Krüger: „Angesichts des dramatischen Artenrückgangs ist Eile geboten: Wenn wir die Wiederherstellung unserer Ökosysteme ernst nehmen, wird die Politik nicht darum herumkommen, schon bald mit drastischeren, ordnungsrechtlichen Maßnahmen die Transformation der Agrarwirtschaft einzuleiten, wenn jetzt jeglicher Fortschritt verwässert und verschoben wird.“ Der NABU sieht in dieser Entscheidung ein weiteres Zeichen dafür, dass die Gemeinsame Agrarpolitik mit ihren pauschalen Flächenprämien nicht mehr zukunftsfähig ist. „Nach 60 Jahren gehört die GAP in Rente und muss durch ein faires Honorierungssystem ersetzt werden.“ Vom BMEL erwartet der NABU hierzu schnellstmöglich Vorschläge und eine Führungsrolle in Brüssel.

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