HZA-LÖ: Freiburger Bauunternehmer hinterzieht 370.000 Euro an Sozialabgaben


Hauptzollamt Lörrach

Freiburg (ots)

Wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in einhundert Fällen blieb es seitens des Amtsgerichts Freiburg zunächst bei der Verwarnung eines in Freiburg ansässigen Bauunternehmers. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 21.600 Euro bleibt vorbehalten.
Der Entscheidung waren aufwändige Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach vorangegangen. Die Zöllnerinnen und Zöllner fanden eindeutige Hinweise darauf, dass der 48-jährige Unternehmer über einen Zeitraum von 36 Monaten mehrere Arbeitnehmer beschäftigt hatte, ohne diese entweder gar nicht oder nicht in vollem Beschäftigungsumfang der Sozialversicherung zu melden. In der offiziell geführten Lohnbuchhaltung wurde der geleistete Arbeitsumfang zu niedrig angegeben und ein Teil des Arbeitsentgelts „schwarz“ ausbezahlt. Um diese Ausgaben zu decken, hatte der Geschäftsmann selbst Scheinrechnungen für angebliche Fremdleistungen anderer Unternehmen ausgestellt. Die Zollbediensteten ermittelten eine Summe in Höhe von mehr als 365.000 Euro an hinterzogenen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen.
Im Wege der im Strafrecht verankerten Vermögensabschöpfung, welche die Einziehung rechtswidrig erlangter Vermögenswerte von Straftätern vorsieht, konnten die Zollbediensteten zudem Bankguthaben bei verschiedenen Instituten und Immobilien im Besitz des Beschuldigten feststellen. Schon im laufenden Verfahren wurden die Werte durch die Staatsanwaltschaft gesichert. Der verurteilte Unternehmer machte den Schaden schließlich selbst durch den Verkauf einer seiner Immobilien zu Gunsten der geschädigten Sozialkassen wieder gut.

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