Hinweisgeber: Entwurf mit großen Schwächen


Straubinger Tagblatt

Straubing (ots)

(…) Doch es geht auch um die Krankenschwester und den Altenpfleger, die mit untragbaren Zuständen und Rechtsverstößen am Arbeitsplatz konfrontiert sind. Um Beamte oder Angestellte, die mitbekommen, wie Steuergeld verschwendet wird. Beschäftigte, die von Sozialbetrug, Steuerhinterziehung oder Verstößen gegen Umweltvorgaben erfahren. Die von Vorgesetzten zu hören bekommen, sie sollten den Mund halten, wenn ihnen ihr Job lieb ist. Wer den Mut fasst, „etwas zu tun“, muss sich darauf verlassen können, dass er vom Rechtsstaat geschützt wird. Deutschland setzt entsprechende EU-Vorgaben mit langer Verzögerung um: Die GroKo konnte sich nicht einigen, die Ampel muss es richten. Doch Justizminister Marco Buschmanns Entwurf hat große Schwächen. So soll es in Konzernen ausreichen, Meldestellen, an die sich Hinweisgeber wenden können, allein in der Zentrale einzurichten. Damit wird eine unnötige Hemmschwelle aufgebaut.Unverständlich ist auch, dass viele Hinweise in Buschmanns Entwurf nicht als schützenswert eingestuft werden. Wenn es sich etwa um Verschlusssachen handelt. Außerdem bemängeln Experten zu Recht, dass es keine Verpflichtung geben soll, die Abgabe anonymer Hinweise zu ermöglichen. Viele, die Missstände erkennen, werden also auch in Zukunft lieber schweigen, wenn sie nicht riskieren wollen, dass ihre Identität preisgegeben wird.

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