POL-BI: Fahrraddieb und Einbrecher festgenommen


Polizei Bielefeld

Bielefeld (ots)

FR / Bielefeld / Mitte – Ein 41-jähriger Bielefelder wurde am Mittwochmittag, 06.07.2022, nach einem E-Bike-Diebstahl festgenommen. Zudem gilt er als dringend tatverdächtig, in einen Kiosk eingebrochen zu sein.

Gegen 12:00 Uhr beobachtete ein aufmerksamer Zeuge, wie der Bielefelder ein angeschlossenes E-Bike an der Elsa-Brändström-Straße, in Höhe der Alfred-Bozi-Straße, entwendete und mit dem Fahrrad flüchtete. Aufgrund der detaillierten Täterbeschreibung erkannte ein weiterer Zeuge den flüchtigen Fahrraddieb in der Herforder Straße und informierte sofort die Leitstelle. Kurz darauf konnte der dringend tatverdächtige Fahrraddieb, ein polizeibekannter 41-jähriger Bielefelder, festgenommen werden.

Das entwendete E-Bike wurde schließlich in der Zimmerstraße aufgefunden und konnte der Eigentümerin übergeben werden.

Des Weiteren gilt der 41-Jährige als dringend tatverdächtig, einige Stunden zuvor, gegen 07:30 Uhr, in einen Kiosk in der Arndstraße eingebrochen zu sein. Aufgrund eines ausgelösten Alarms ergriff der Täter allerdings ohne Beute die Flucht.

Die Polizei appelliert in diesem Kontext daran, Fahrraddieben die Arbeit zu erschweren. Fahrradeigentümer sollten generell stabile Ketten-, Bügel- oder Faltschlösser nutzen. Im Idealfall sollten der Fahrradrahmen, das Vorderrad und das Hinterrad mit dem Schloss an einem festen Gegenstand befestigt werden. Ein zweites Schloss bedeutet zusätzlichen Aufwand für einen Dieb.

Es wird empfohlen, circa fünf bis zehn Prozent des Fahrradpreises für den Kauf eines hochwertigen Fahrradschlosses zu investieren. Speichenschlösser sind als Diebstahl-Schutz nicht ausreichend.

Hochwertiges Zubehör, wie zum Beispiel ein Akku, sollte nie am Fahrrad zurückgelassen werden oder mit einem zusätzlichen Schloss gesichert werden.

Fahrradeigentümer sollten zudem sämtliche Daten eines Rades – inklusive Rahmennummer und Foto – in einem Fahrradpass eintragen. Diese Daten können dann der Polizei, im Falle eines Diebstahls, genannt werden. Einen Kaufbeleg sollten sie als zusätzlichen Eigentumsnachweis aufbewahren.

Des Weiteren können versteckte GPS-Tracker am Fahrrad angebracht werden. Diese würden im Falle eines Diebstahls den aktuellen Standort des Fahrrads übermitteln.

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