Berlin (ots)
- Nach dem historischen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts hatten junge Klägerinnen und Kläger mit Unterstützung der DUH weitere Verbesserungen am immer noch nicht ausreichenden Klimaschutzgesetz eingefordert
- Bundesverfassungsgericht hat es in dieser Woche jedoch ohne Begründung abgelehnt, sich noch einmal mit dem Fall zu befassen
- Gang vor den EGMR nun notwendig, um Rechte der künftigen Generationen effektiv zu schützen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wird junge Klägerinnen und Kläger bei einem nächsten juristischen Schritt unterstützen, um endlich ausreichenden Klimaschutz und ihr Recht auf eine Zukunft ohne gravierende Einschränkungen durchzusetzen: Den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Zuvor hatte es in dieser Woche das Bundesverfassungsgericht abgelehnt, sich noch einmal mit dem Bundesklimaschutzgesetz zu beschäftigen. Das hatten die jungen Klägerinnen und Kläger in einer Anfang des Jahres eingereichten, erneuten Verfassungsbeschwerde gefordert. Denn auch das im vergangenen Jahr nachgebesserte Gesetz reicht nicht aus, um die Deutschland zur Verfügung stehenden CO2-Restbudgets und damit das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten. Eine Begründung nannten die Verfassungsrichter nicht. Nun steht den Klägerinnen und Klägern der Gang vor den EGMR offen, um ihre Rechte zu schützen.
Dazu Remo Klinger, der die Klage als Rechtsanwalt führen wird: „Das Bundesverfassungsgericht hat vollständig offengelassen, wie man mit den im Bundesklimaschutzgesetz gesetzten Klimazielen das Pariser Abkommen einhalten will. Nach allen vorliegenden Berechnungen wird man kurz nach dem Jahr 2030 eine Vollbremsung der Treibhausgasemissionen vornehmen müssen, was der durch das Bundesverfassungsgericht angestrebten Generationengerechtigkeit widerspricht. Da das Bundesverfassungsgericht dies nicht weiter prüfen möchte, müssen wir den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte damit befassen.“
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir haben gar keine andere Wahl, als diese Frage nun den europäischen Richtern vorzulegen, wenn wir die vom Verfassungsgericht ja bereits klar bestätigten Grundrechte künftiger Generationen schützen und die Klimakatastrophe noch verhindern wollen. Denn einerseits sehen wir fast täglich in den Nachrichten, wie die Klimakrise mit Dürren, Hitzewellen, Feuern, Stürmen und Fluten bereits heute immer dramatischer voranschreitet. Andererseits erleben wir, wie Regierungen nach wie vor abwiegeln und bremsen – aktuell die deutsche Regierung mit der drastischen Verfehlung der Klimaziele im Verkehrssektor und der Weigerung mit einem Tempolimit und einem frühzeitigen Verbrenner-Aus endlich gegenzusteuern.“
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir erleben gerade, wie unter dem Eindruck des Krieges in der Ukraine, die Öl- und Gasindustrie an ihrem Comeback arbeitet. Dieser Rückkehr in das fossile Zeitalter wollen wir mit unserer Klage und einem am 1,5-Grad-Ziel orientierten novellierten Klimaschutzgesetz den Riegel vorschieben.“
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Statt Duschkopf-Tipps aus dem Wirtschaftsministerium braucht es endlich Maßnahmen mit denen maßgeblich Energie eingespart werden kann. Gebäude- und Verkehrssektor verfehlen bereits seit Jahren die eigenen Klimaziele und schieben die Verantwortung von sich. Wir müssen jetzt Energie einsparen zum Beispiel über die Sanierung von Gebäuden, insbesondere von Schulen und Kindergärten. Um die Rechte künftiger Generationen zu schützen, unterstützen wir jetzt junge Klägerinnen und Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.“
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
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