HZA-M: Zoll prüft bundesweit im Gaststättengewerbe


Hauptzollamt München

HZA-M: Zoll prüft bundesweit im Gaststättengewerbe

München (ots)

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führten am 03. Juni 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch. Im Rahmen dieser Schwerpunktprüfung prüften auch Zöllner*innen des Hauptzollamts München verschiedene Gaststätten in ihrem Zuständigkeitsgebiet.

Im Fokus der (verdachtsunabhängigen) Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).

Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.

Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt München
Pressesprecher
Thomas Meister
Telefon: 089 – 975 90717
E-Mail: Thomas.Meister2@zoll.bund.de
www.zoll.de

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