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Mainz (ots) – Juristisch ist die Sache glasklar: Der Gesetzgeber durfte den Beschäftigten in Pflege- und Gesundheitsberufen eine Covid-Impfung abverlangen. Das war zwar ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, jedoch diente er einem … Lesen Sie hier weiter…
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