POL-KI: 220519.6 Kiel: Falsche Polizeibeamte betrügen diverse ältere Menschen in …


Polizeidirektion Kiel

Kiel (ots)

In den vergangenen Tagen kam es in der Stadt Kiel zu einer Vielzahl von betrügerischen (Schock-) Anrufen von angeblichen Polizeibeamten. Dabei waren die Betrüger in drei Fällen erfolgreich und erbeuteten Wertgegenstände und Bargeld in sechsstelliger Höhe.

Die letzte Tat ereignete sich am Nachmittag des 18.05.2022, nach 13.30 Uhr, im Kieler Stadtteil Dietrichsdorf.
Ein 84-jähriger Mann sei von einem angeblichen Polizeibeamten auf seinem Festnetztelefon kontaktiert worden. Ihm sei mitgeteilt worden, dass die Tochter einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem eine schwangere Frau lebensgefährlich verletzt worden sei. Zudem solle die Tochter eine Verkehrsunfallflucht begangen haben.
Zur Freilassung der Tochter sei eine Kaution fällig.
Der 84-Jährige habe noch mit einer angeblichen Staatsanwältin und einem Bankmitarbeiter telefoniert.
Nach 13.30 Uhr habe die Übergabe der angeblichen Kaution in fünfstelliger Höhe im Bereich Masurenring an eine männliche Person stattgefunden.

Hier sucht die Kriminalpolizei Kiel Zeugen, welche Angaben zur Tat, den Tätern oder anderen auffälligen Beobachtungen im Bereich Masurenring / Ostring / Johannisburger Straße machen können. Es wird gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Kiel unter 0431 160 3333 in Verbindung zu setzen.

Bereits am 13.05.2022 erhielt eine 83-jährige Frau aus Kiel-Russee einen Anruf eines falschen Polizeibeamten. Ihr sei telefonisch erklärt worden, dass sie Opfer einer Einbruchstat werden solle und Bargeld, Schmuck und Wertgegenstände in Sicherheit bringen müsste.
Diese Gegenstände solle sie im Briefumschlag vor ihre Haustür legen.
Die Dame sei dieser Aufforderung nachgekommen.

Diese Woche angezeigt wurde noch Sachverhalt, bei dem sich falsche Polizeibeamte über Wochen bei einem 77-Jährigen aus dem Bereich Schrevenpark meldeten und von einer festgenommenen Einbrecherbande berichtet haben sollen. Der ältere Herr sei zu seinen Wertgegenständen und Geld befragt worden. Ferner sei ihm erklärt worden, dass sein Geld, welches er auf der Bank gespart hätte, auf Falschgeld überprüft werden müsste.

Der Herr habe an unterschiedlichen Tagen immer wieder Bargeld an der Wohnungstür an angebliche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten übergeben.
Insgesamt wurden Geldbeträge in einer niedrigen sechsstelligen Höhe übergeben.

Die Beamtinnen und Beamten des Kommissariats 12 der Bezirkskriminalinspektion Kiel haben die Ermittlungen wegen des Verdachts des Betrugs und der Amtsanmaßung übernommen.

Die Ermittlerinnen und Ermittler warnen auch vor vermehrten Schock- oder Betrugsanrufen zur Nachtzeit oder in den frühen Morgenstunden und geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:

   -Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung
oder Überprüfung entgegen. Sie nimmt auch kein Bargeld an, damit 
Angehörige einer Haftstrafe entgehen.
   - Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor Ihrer 
     Haustür mit einem solchen Anliegen an Sie wenden, gehen in der 
     Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange 
     Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
   - In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur 
     Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit 
     strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten 
     über den Vorfall sprechen würde.
   - Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen 
     oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer 
     Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und 
     wählen selbst die 110.
   - Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige 
     kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder 
     Ähnlichem von Ihnen benötigen und das Geld wohlmöglich an 
     vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch
     hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter 
     der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
   - Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an 
     einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in 
     Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
   - Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder 
     Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre 
     Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
   - Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden
     sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei 
     Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef

Eva Rechtien

Rückfragen bitte an:

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Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
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