POL-W: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, des …


Polizei Wuppertal

Wuppertal (ots)

Die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen der 
Staatsanwaltschaft Düsseldorf, das Polizeipräsidium Wuppertal 
und die Steuerfahndung Wuppertal führten am heutigen Mittwoch, 4. Mai
2022, Durchsuchungen in insgesamt 14 Objekten in Solingen, 
Leichlingen, Wuppertal und Unna durch. Hintergrund sind Ermittlungen 
wegen Geldwäsche und weiterer Delikte im Phänomenbereich der sog. 
Clankriminalität. An dem Einsatz sind ca. 100 Beamte von Polizei, 
Finanzverwaltung oder Staatsanwaltschaft beteiligt. 

Die Ermittlungen gehen zurück auf eine behördliche Strafanzeige aus 
dem Jahr 2019. Daraufhin führte die Ermittlungskommission "Klinge" 
umfangreiche Ermittlungen durch, die letztlich zu den heute 
stattfindenden Durchsuchungen führten. 

Die Ermittlungen richten sich gegen fünf Beschuldigte, allesamt 
Angehörige einer Großfamilie. 

Es besteht zum jetzigen Zeitpunkt der Verdacht: 

- Dass durch kriminelle Geschäfte (u. a. illegales 
Wasserpfeifentabakgeschäft) ein Millionenbetrag erlangt wurde und 
dieser unter Einbindung von Familienmitgliedern, Bekannten und/oder 
verbundenen Unternehmen in den legalen Geldkreislauf überführt und 
weitergeleitet wurde (Geldwäsche).

Nach den bisherigen Ermittlungen besteht insofern der Verdacht, dass 
inkriminierte Gelder u. a. in Form von Bareinzahlungen auf die Konten
der Beschuldigten und mit ihnen verbundene Unternehmen erfolgten. Von
dort erfolgte Zahlungen auf weitere Konten, die beispielsweise 
fälschlicherweise als Darlehen deklariert wurden. Die Transaktionen 
muten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dabei jedenfalls 
fragwürdig an. 

In anderen Fällen erfolgten Zahlungen im sechsstelligen Bereich aus 
der Region des Mittleren Ostens. Diese Gelder wurden dann ohne 
nachvollziehbaren Grund auf verschiedene Konten verteilt und wieder 
weiterverteilt oder für die Gründung vermeintlicher 
Immobiliengesellschaften aufgewandt, wobei zu vermuten ist, dass 
entsprechende Immobiliengeschäfte nicht existierten oder nur zur 
Verschleierung der tatsächlich kriminell erlangten Gelder erfolgten. 

- Dass die Zwangsvollstreckung von Forderungen der öffentlichen Hand 
vereitelt wurde. Die Forderungen, die teilweise über viele Jahre 
nicht beglichen wurden, belaufen sich dabei auf über 1 Mio. Euro. Die
Beschuldigten sind jedoch gleichzeitig Eigentümer diverser 
Immobilien. Entsprechende Mieteinnahmen in nicht unerheblicher Höhe 
wurden deshalb gezielt auf Konten anderer Familienmitglieder 
umgeleitet, um einen Zugriff durch den Fiskus zu verhindern.

- Dass Immobiliendarlehen durch Einreichung von gefälschten 
Unterlagen betrügerisch erlangt wurden.

- Dass Leistungen der NRW-Soforthilfe 2020 (sog. Corona-Soforthilfe) 
betrügerisch erlangt wurden. 

- Dass im Rahmen der Vermögensauskunft im 
Zwangsvollstreckungsverfahren die Existenz von Bankkonten und 
Immobilieneigentum verschwiegen wurde (Falsche Versicherung an Eides 
statt).

Die Ermittlungen richten sich ferner gegen einen Rechtsanwalt an 
dessen Arbeitsplatz ebenfalls eine Durchsuchung stattfand. Er steht 
in Verdacht, sich an den Geldwäschetaten beteiligt zu haben, indem er
Konten zur Verfügung stellte, Zahlungen weiterleitete und als 
Geschäftsführer von Firmen fungierte. 

Eine Gesamtschadenssumme der im Einzelnen vielfältigen und 
unterschiedlichen möglicherweise verwirklichten Delikte kann zum 
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht genannt werden. 

Unter Berücksichtigung bestimmter gesetzlicher 
Geheimhaltungsvorschriften erfolgt derzeit keine weitere Information.
Zudem könnte die Mitteilung weiterer Einzelheiten zu dem Sachverhalt 
das Ermittlungsverfahren erschweren oder gar gefährden. Die 
Staatsanwaltschaft Düsseldorf wird daher derzeit keine weiteren 
Presseauskünfte erteilen. 
Vertreter der Pressestelle stehen allerdings grundsätzlich für O-Töne
zur Verfügung. Allerdings werden auch dort keine über die hier 
gemachten Angaben hinausgehenden Informationen zur Verfügung gestellt
werden. 

Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Beschuldigten bis zu 
ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten. 

Rückfragen bitte an:

Staatsanwalt Kockmann
Pressesprecher für Wirtschaftsstrafsachen

Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Telefon: 0211 / 6025 25 29
Mobil: 0172 / 2554677

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