HZA-B: Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe / Finanzkontrolle Schwarzarbeit …


Hauptzollamt Berlin

Berlin (ots)

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führten am 26. April 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe durch.

Auf einer Baustelle in Berlin-Mitte, prüften am Morgen des gestrigen Tages Kolleginnen und Kollegen des Hauptzollamts Berlin, bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung rund 70 der dort tätigen Personen. Unter anderem konnte eine Person welche ohne erforderlichen Aufenthaltstitel angetroffen wurde sowie zehn Verstöße von Mitführungspflichten festgestellt werden. Ferner wurden in 4 Unternehmen der Baubranche Geschäftsunterlagen zu insgesamt 21 Arbeitnehmern geprüft.

Schwerpunkt der Maßnahme war unter anderem die Überprüfung der Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Darüber hinaus spielt im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.

Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe bestehenden umfangreichen rechtlichen und tarifvertraglichen Branchenregelungen begründen zudem ebenfalls ein hohes Interesse an der stetigen Überprüfung dieser Branche

Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. In manchen Branchenzweigen wie beispielsweise im Elektrohandwerk (12,90 Euro/Stunde) sowie im Gerüstbauhandwerk (12,55 Euro/Stunde) sind spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen.

Die Beschäftigten der FKS stellten durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäfts-unterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Berlin
Michael Unglaube
Telefon: 030-690096220
E-Mail: michael.unglaube@zoll.bund.de
www.zoll.de

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