Grenzen der Überwachung | Presseportal


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Frankfurter Rundschau (ots)

Eines hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag sehr klar gemacht: Was Geheimdienste tun, muss sehr gründlich kontrolliert werden. Nur dann können sie beanspruchen, tief in die Privatsphäre der beobachteten Personen einzudringen. So ausufernd, wie die CSU das vor sechs Jahren beschloss, geht es jedenfalls nicht. Die Bayern sind sehenden Auges gegen die Wand gerannt. Wer Staatstrojaner auf Rechnern platzieren, Computer online durchsuchen, Handys orten, V-Leute einsetzen oder Wohnungen abhören will, muss dafür viel höhere Maßstäbe einhalten als im bayerischen Gesetz vorgesehen. Das ist gut so. Vor allem ein Begriff aus dem Karlsruher Urteil wird nicht nur den bayerischen Landtag beschäftigen, sondern alle Landesparlamente und den Bundestag. Das Verfassungsgericht verlangt die „Kontrolle durch eine unabhängige Stelle“, bevor heimliche Überwachung mit besonderen Methoden beginnen darf.

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