EU-Terminvorschau vom 24. – 30. April 2022


Europäische Kommission

Berlin (ots)

Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalistinnen und Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.

Aktuelle Informationen zur Unterstützung der Europäischen Union für die Ukraine finden Sie laufend aktualisiert auf dieser Website.

Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es auf Ukrainisch und Englisch hier.

Informationen zu Veranstaltungen der Europe Direct Informationszentren zur Ukraine finden Sie hier.

Sonntag, 24. April

Neu-Delhi: EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen zu Besuch in Indien (bis 25. April)

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen reist am 24. und 25. April nach Neu-Delhi. Ziel des Besuchs ist die Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Indien und die Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen. Die Kommissionspräsidentin besucht am 24. April morgens den Campus des Energy and Resources Institute (TERI), bekannt als TERI Gram, wo sie mit jungen Klimaaktivisten zusammen das TERI-Deakin Nano-Biontechnology Centre besichtigt. Später am Tag hält sie eine Rede bei der International Solar Alliance (ISA) und wird die Bedeutung der erneuerbaren Energien auch für die bilaterale Zusammenarbeit hervorheben. Am Abend wird die Präsidentin an einem Abendessen mit führenden indischen Frauen und Unternehmern teilnehmen. Am 25. April morgens wird die Kommissionspräsidentin einen Kranz an der Raj Gath Gandhi-Gedenkstätte niederlegen. Anschließend trifft sie den indischen Außenminister Subrahmanyam Jaishankar, dann Premierminister Narendra Modi und schließlich den indischen Staatspräsidenten Ram Nath Kovind. Zum Abschluss ihres Besuchs wird Kommissionspräsidentin von der Leyen die Eröffnungsrede beim Raisina-Dialog 2022 halten, einer jährlich stattfindenden geopolitischen Konferenz, die vom indischen Außenministerium und der Observer Research Foundation ausgerichtet wird. EbS überträgt den Besuch live am 24. April und am 25. April. Weitere Informationen hier.

Dienstag, 26. April

Bonn/Online: Podiumsdiskussion zur Initiative Modell-Region „WiR Wiederaufbau und Resilienz“

Anlass für diese Initiative ist zum einen die historische Flutkatastrophe im Juli letzten Jahres in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, zum anderen die enge Zusammenarbeit zwischen Betroffenen und neu entstandenen privaten Hilfsnetzwerken in der Region. Die Initiative stellt sich erstmals der Öffentlichkeit mit drei „WiR“-Projekten vor. Dazu diskutiert eine Expertenrunde unter anderem mit Robert Gampfer, Politischer Referent für Klima, Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin, wie die Initiative aus Programmen der EU-Kommission, des Bundes und der Länder unterstützt werden kann. Die Veranstaltung wird von EQAsce gemeinsam mit der Regionalvertretung der EU-Kommission in Bonn durchgeführt. Die Podiumsdiskussion findet von 10.30 bis 12 Uhr in der Vertretung der EU-Kommission/ Regionalvertretung Bonn mit anschließendem Pressegespräch ab 14 Uhr statt. Anmeldung unter wir@eqasce.de und weitere Informationen hier.

Luxemburg: Mündliche Verhandlungen zum Schutz für EU-Bürger vor Auslieferung an einen Drittstaat am EuGH

Bosnien-Herzegowina hat Deutschland ersucht, einen kroatischen Staatsbürger auszuliefern, um eine Freiheitsstrafe vollstrecken zu können. Da nach dem deutschen Grundgesetz Deutsche nicht ausgeliefert werden dürfen, fragt sich das Oberlandesgericht München, ob dieser Schutz vor Auslieferung kraft EU-Recht auch für EU-Bürger gelten muss. Die bisherige EuGH-Rechtsprechung scheine für eine solche Gleichbehandlung zu sprechen. Der vorliegende Fall weise gegenüber den bisher entschiedenen Fällen jedoch eine Besonderheit auf: Deutschland sei Bosnien-Herzegowina gegenüber nämlich aufgrund eines völkerrechtlichen Übereinkommens verpflichtet, Nichtdeutsche auszuliefern. Das OLG München möchte daher wissen, ob die Auslieferung trotz dieser völkerrechtlichen Verpflichtung abzulehnen ist. Heute findet die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs statt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Mittwoch, 27. April

Günzburg/Online: Veranstaltung zu „Fragen an Europa: Flucht, Migration und Integration“ mit EU-Kommissionsvertreter Deckarm

Im fränkischen Günzburg findet von 18.30 bis 21 Uhr die hybride Veranstaltungsreihe „Fragen an Europa“ zu den Themen „Migration und Integration“ statt. Im Forum am Hofgarten sowie online werden aktuelle Fragen nach dem gemeinsamen Umgang mit Migration in Europa aus verschiedenen Perspektiven erörtert. In einer Runde mit Expertinnen und Experten aus der Region kommen die Vertretung der Europäischen Kommission in München und die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch. Als Gastgeberin des Themenabends heißt die stellvertretende Landrätin des Landkreises Günzburg, Frau Monika Wiesmüller-Schwab, die Teilnehmenden willkommen. Dr. Renke Deckarm, Pressesprecher und stv. Leiter der Vertretung der EU-Kommission in München, nimmt an der Expertendiskussion teil. Anmeldung hier und weitere Informationen hier.

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung

Auf der vorläufigen Agenda der Kommissarinnen und Kommissare stehen unter anderem eine Mitteilung zum Übergang zur nächsten Phase des Umgangs mit COVID-19, das Paket „Kompetenzen und Talente“ zur legalen Migration mit einer Mitteilung, einer Neufassung der Richtlinie 2033/109/EG über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige und einer Neufassung der Richtlinie 2011/98/EU über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige und der Digitalisierung der Visumverfahren. Außerdem steht eine Initiative gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren gegen Journalistinnen und Journalisten (sog. SLAPPs) sowie Rechtsverteidigerinnen und Rechtsverteidiger und eine Überarbeitung der Haushaltsordnung auf der Agenda. Im Anschluss an die Sitzung der Kommission findet voraussichtlich gegen 12 Uhr eine Pressekonferenz statt. EbS überträgt live.

Donnerstag, 28. April

Luxemburg: EuGH-Urteil zum Datenschutz – Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden

Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen wirft Meta Platforms Ireland (ehemals Facebook Ireland) vor, bei der Bereitstellung kostenloser Spiele von Drittanbietern im „App-Zentrum“ der Plattform gegen Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten, zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und über den Verbraucherschutz verstoßen zu haben. In diesem Zusammenhang erhob der Bundesverband vor den deutschen Gerichten Unterlassungsklage gegen Meta Platforms Ireland. Der Bundesgerichtshof (BGH) weist darauf hin, dass Meta Platforms Ireland den Nutzern die erforderlichen Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und den Empfänger personenbezogener Daten nicht (in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache) übermittelt habe. Somit habe Meta Platforms Ireland gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen. Der BGH hat jedoch Zweifel, ob die Klage des Bundesverbands zulässig ist. Er stellt sich nämlich die Frage, ob einem Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen wie dem Bundesverband seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung noch die Befugnis zustehe, wegen Verstößen gegen diese Verordnung unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner Betroffener und ohne deren Auftrag im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorzugehen. Aus dem Umstand, dass die Datenschutz-Grundverordnung den Aufsichtsbehörden umfangreiche Überwachungs-, Untersuchungs- und Abhilfebefugnisse einräume, könnte abgeleitet werden, dass es grundsätzlich Sache dieser Behörden sei, die Bestimmungen dieser Verordnung durchzusetzen. Daher hat der BGH den Gerichtshof um Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung ersucht. Generalanwalt Richard de la Tour hat in seinen Schlussanträgen vom 2. Dezember 2021 die Ansicht vertreten, dass die Mitgliedstaaten Verbraucherschutzverbänden erlauben können, gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten Verbandsklagen zu erheben. Diese Klagen müssten auf die Verletzung von Rechten gestützt sein, die den betroffenen Personen unmittelbar aus der Datenschutz-Grundverordnung erwachsen Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten für Abmahnung wegen Filesharing

Beim Filesharing verletzen Internetnutzer Urheberrechte und verwandte Rechte an Musiktiteln, Filmen oder Computerspielen dadurch, dass sie ein geschütztes Werk auf einer Tauschbörse im Internet (sog. Peer-to-peer-Netzwerk) nicht nur herunterladen, sondern dieses Werk allen anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download anbieten. In diesen Fällen setzen die Rechteinhaber ihren Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer zunächst außergerichtlich durch, indem sie ihn durch Rechtsanwälte abmahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung auffordern lassen. In Deutschland ist hinsichtlich der erstattungsfähigen Anwaltskosten der Streitwert grundsätzlich auf 1000 Euro gedeckelt, was dazu führt, dass der Rechteinhaber einen erheblichen Teil der Anwaltskosten selbst tragen muss. Liegt der tatsächliche Streitwert z.B. bei 20 000 Euro, muss der Rechteinhaber seinen Anwälten nämlich 984,60 Euro bezahlen, während er vom Verletzer nur 124 Euro erstattet verlangen kann. Es gibt jedoch eine enge Ausnahmeklausel für „Unbilligkeit“, bei der die Streitwertdeckelung entfallen kann. Das Landgericht Saarbrücken möchte vom Gerichtshof wissen, ob die Streitwertdeckelung mit der Durchsetzungsrichtlinie 2004/48, der Computerprogrammrichtlinie 2009/24 und der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29 vereinbar ist. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hat das in seinen Schlussanträgen vom 11. November 2021 bejaht. Die deutsche Regelung lasse genügend Freiraum für den Richter, um im Einzelfall zu beurteilen, ob dessen Fakten der Anwendung der Obergrenze nach Gesichtspunkten der Billigkeit entgegenstehen. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Unternehmensmitbestimmung in einer durch Umwandlung gegründeten SE

Die SAP SE war ursprünglich eine deutsche Aktiengesellschaft, für die das deutsche Mitbestimmungsgesetz galt. Demzufolge war bei ihr ein 16-köpfiger Aufsichtsrat gebildet, der jeweils zur Hälfte von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt war. Zwei Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer waren von Gewerkschaften vorgeschlagen und in einem von den Wahlen der übrigen Arbeitnehmervertreter getrennten Wahlgang gewählt worden. 2014 erfolgte die Umwandlung zur SE. Derzeit verfügt die SAP SE über einen 18-köpfigen – ebenfalls paritätisch besetzten – Aufsichtsrat, bei dem ein Teil der auf die Arbeitnehmer entfallenden Sitze für von Gewerkschaften vorgeschlagene und von den Arbeitnehmern zu wählende Personen reserviert ist. Die dazu zwischen der SAP SE und dem besonderen Verhandlungsgremium abgeschlossene Beteiligungsvereinbarung nach dem SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) sieht die Möglichkeit einer Verkleinerung des Aufsichtsrats auf zwölf Mitglieder vor. In diesem Fall können die Gewerkschaften zwar Wahlvorschläge für die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer unterbreiten; ein getrennter Wahlgang findet insoweit aber nicht statt. Die IG Metall und ver.di machen geltend, dass die Regelungen über die Bildung des verkleinerten Aufsichtsrats gegen das SEBG verstießen und daher unwirksam seien. Auch nach der Umwandlung in eine SE müsse den Gewerkschaften weiterhin ein ausschließliches Vorschlagsrecht für eine bestimmte Anzahl von Sitzen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zustehen. Das Bundesarbeitsgericht hat den EuGH hierzu um Auslegung der Richtlinie 2001/86 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer ersucht. Generalanwalt Richard de la Tour legt heute seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Freitag, 29. April

Plauen: „Europa vor Ort: Europatag“ mit EU-Kommissionsvertreter Jörg Wojahn

In Vorbereitung des diesjährigen Europatages lädt das EUROPE DIRECT Vogtland nebst EUREGIO EGRENSIS zum Europafest auf den Theaterplatz Plauen ein. Um 13.30 Uhr eröffnet unter anderem Jörg Wojahn, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland, die Veranstaltung. Das Programm endet gegen 18 Uhr und umfasst Informationen zu EU-Fördermöglichkeiten, ein EU-Quiz und die Möglichkeit, Elektromobilität in einem Parcours zu testen. Programm hier und weitere Informationen hier.

Straßburg: Plenartagung zu den Vorschlägen aus den Bürgerforen zur Zukunft Europas (bis 30. April)

Im Konferenzplenum werden die Empfehlungen aus den nationalen und europäischen Bürgerforen sowie die auf der mehrsprachigen Online-Plattform eingegangenen Beiträge thematisch geordnet und ergebnisoffen erörtert. Das Konferenzplenum setzt sich gleichberechtigt aus 108 Vertretern des Europäischen Parlaments, 54 Vertretern des Rates und 3 Vertretern der Europäischen Kommission sowie 108 Vertretern aller nationalen Parlamente und aus 108 Bürgerinnen und Bürgern zusammen. EbS+ überträgt live am 29. April und am 30. April. Weitere Informationen hier.

Samstag, 30. April

Europaweit: Start der Europawoche (bis 9. Mai)

In diesem Jahr findet ab 30. April europaweit die Europawoche statt. Sie läuft bis zum 9. Mai, dem Europatag. Dieser Tag erinnert an die „Schuman-Erklärung“ des damaligen französischen Außenministers Robert Schuman vom 9. Mai 1950, die Geburtsstunde der europäischen Integration. Die Wahrung des Friedens war schon damals das Ziel. Gerade jetzt, da die EU geschlossen solidarisch hinter der Ukraine steht, rückt die Bedeutung der EU als Friedensprojekt wieder in den Vordergrund. Die EU-Institutionen laden anlässlich der Europawoche zu zahlreichen Online- und Vor-Ort-Aktivitäten ein – in den Mitgliedstaaten oder direkt in den Institutionen in Brüssel, Luxemburg und Straßburg. 2022 steht als Europäisches Jahr der Jugend und mit der Konferenz zur Zukunft Europas ganz im Zeichen der Menschen. Insbesondere jungen Menschen wird Gehör geschenkt, um über die Herausforderungen von morgen zu diskutieren und zusammen eine bessere Zukunft für alle Menschen in Europa zu gestalten. Weitere Informationen hier. Informationen zu geplanten Veranstaltungen in einzelnen Bundesländern hier: Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Pressekontakt:

Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
Pressestelle Berlin
Unter den Linden 78
10117 Berlin

Tel.: 030 – 2280 2250

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