Zum Inhalt springen

Reiserücktrittsversicherung schützt vor Stornierungskosten bei Corona

Reiserücktrittsversicherung schützt vor Stornierungskosten bei Corona


CHECK24 GmbH

München (ots)

  • Guter Versicherungsschutz für Paare kostet 80 Euro, für Familien 138 Euro jährlich
  • Service für Kund*innen: kostenlose Beratung und Vertragsverwaltung im digitalen Kundenkonto

Eine Reiserücktritts- und abbruchversicherung übernimmt im Versicherungsfall Stornierungs- und Mehrkosten, die durch eine Erkrankung vor oder während des Urlaubs entstehen. Deshalb sollten Verbraucher*innen beim Abschluss einer Reiseversicherung darauf achten, dass sowohl eine Coronainfektion als auch die Quarantäne und eine Reisewarnung im Reiseland abgedeckt sind.

Stornierungskosten können je nach Zeitpunkt bis zu 90 Prozent1) des Reisepreises betragen. Diese Kosten übernimmt die Reiserücktrittsversicherung. Die Reiseabbruchversicherung deckt alle Kosten, die entstehen, wenn die Reise aufgrund von Krankheit oder Unfall abgebrochen werden muss. Auch die unerwartete Kündigung durch den Arbeitgeber ist ein Rücktrittsgrund.

Guter Versicherungsschutz für Paare kostet 80 Euro und für Familien 138 Euro

Viele Reiserücktritts- und abbruchversicherungen decken auch eine Coronainfektion ab. Meist ist ein positiver Corona-Test als Nachweis ausreichend. Auch im Quarantänefall übernimmt die Versicherung die Kosten. In der Regel kann eine solche Versicherung bis 30 Tage vor Abreise und am selben Tag der Reisebuchung abgeschlossen werden. Bei CHECK24 finden Verbraucher*innen mithilfe von Filtern Versicherungen, die eine Erkrankung, Reisewarnung und Quarantäne absichern.

CHECK24 hat vier Beispielprofile betrachtet: eine vierköpfige Familie erhält eine Reiseversicherung inklusive Corona-Schutz schon für 138 Euro im Jahr, Paare für 80 Euro.

Eine tabellarische Übersicht finden Sie hier.

Jahresschutz oftmals günstiger als Versicherung einer einzelnen Reise

Ein Jahresschutz ist in einigen Fällen günstiger als die Versicherung einer einzelnen Reise. „Der Jahressschutz ist zu empfehlen, sobald man zweimal oder häufiger im Jahr verreist“ sagt Christopher Pommerenke, Managing Director Reiseversicherungen bei CHECK24. „Wer sicher ist, nur einmal im Jahr zu verreisen, kann mit dem Einmalschutz günstiger unterwegs sein.“

Besonders Vielreisende profitieren immer vom Jahresschutz. Allerdings sollten sie die Kündigungsfrist bedenken.

Eine Selbstbeteiligung senkt den Versicherungsbeitrag. Da diese aber häufig 20 Prozent oder mehr beträgt, lohnt sich das in der Regel nicht.

Service für Kund*innen: kostenlose Beratung und Vertragsverwaltung im digitalen Kundenkonto

Bei sämtlichen Fragen zu Reiseversicherungen beraten die CHECK24-Versicherungsexpert*innen persönlich per Telefon oder E-Mail. Zudem werden CHECK24-Kund*innen in vielen Serviceanliegen rund um die Uhr durch unseren digitalen Assistenten unterstützt. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

1) Quelle: https://www.finanztip.de/reiseversicherungen/reiseruecktrittsversicherung/ [13.4.2022]

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 350 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 300 Autovermietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

Pressekontakt:

Maria Trottner, Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1174, maria.trottner@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

Original-Content von: CHECK24 GmbH, übermittelt durch news aktuell



Source link