Lörrach. Weil am Rhein (ots)
Er habe keine Waren anzumelden, gab ein 44-jähriger Reisender mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen gegenüber einem Kontrollteam des Hauptzollamts Lörrach bei seiner Einreise über das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn am 10. April an. Die anschließende Kofferraumkontrolle beförderte allerdings eine Einkaufstasche zu Tage, welche dem Geruch nach Marihuana enthielt. Ein Test untermauerte den entstandenen Verdacht; mehr als ein Kilogramm der unerlaubten Ware zeigte die Waage an.
Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und die Abgabenordnung leiteten die Beamten gegen den Mann ein Strafverfahren ein. Die Kollegen des Zollfahndungsamts Stuttgart übernahmen die weiteren Ermittlungen.
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