BPOL NRW: Smartphone entwendet – Bundespolizei stellt 15-jährigen Tatverdächtigen …


Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Essen – Dortmund (ots)

Am Montagmorgen (18. April) soll ein zunächst Unbekannter aus einem Taxi am Taxistand des Essener Hauptbahnhofs ein Mobiltelefon und eine Geldbörse entwendet haben. Als der Jugendliche den Hauptbahnhof später erneut betrat, nahmen Bundespolizisten ihn fest. Ein Teil des Diebesguts wurde in seiner Unterhose aufgefunden.

Gegen 9 Uhr wurde ein 43-Jähriger bei der Bundespolizei im Hauptbahnhof Essen vorstellig und gab an, bestohlen worden zu sein. Der Mann sei Taxifahrer und habe seinen Wagen am Taxistand des Essener Hauptbahnhofs abgestellt. Der syrische Staatsangehörige habe sich nur ein paar Meter von dem Fahrzeug entfernt, weshalb er dieses nicht verschloss.
Kurze Zeit später bemerkte er, dass sein Smartphone, welches zugleich als Funkgerät dient, sowie seine Wechselgeldbörse und Umhängetasche von einem Unbekannten entwendet wurden.

Während Bundespolizisten die Anzeige aufnahmen, meldete sich ein Mitarbeiter einer Lebensmittelfiliale. Dort habe es einen Betrugsversuch an einem Zigarettenautomaten gegeben. Der Tatverdächtige habe eine Kreditkarte verwendet, diese anschließend in einem Mülleimer geworfen und sich entfernt. Eine Überwachungskamera zeichnete die Handlung auf.
Die sichergestellte Kreditkarte konnte dem 43-jährigem Essener zugeordnet werden.

Ein aufmerksamer Beamter bemerkte zwei Stunden später im Rahmen der Kameraüberwachung, dass der Unbekannte den Essener Hauptbahnhof erneut betrat. Bundespolizisten begaben sich unverzüglich in den Hauptbahnhof und konnten so den Jugendlichen stellen. Ein Beamter gab der Streife Anweisungen, während dieser den Weg des zunächst Unbekannten über die Kameras verfolgte.

Die Einsatzkräfte brachten den 15-jährigen Dortmunder zur Bundespolizeiwache und durchsuchten ihn. In seiner Unterhose versteckt, fanden sie das zuvor gestohlene Mobiltelefon des Taxifahrers.
Die Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren wegen Diebstahls gegen den algerischen Staatsbürger ein.

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