POL-PIKIB: Fahrt mit E-Scooter unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln


Polizeiinspektion Kirchheimbolanden

Eisenberg(Pfalz) (ots)

Am Montagnachmittag, dem 18.04.2022, wurde eine 31-jährige E-Scooter-Fahrerin in Eisenberg einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnten gleich mehrere körperliche Ausfallerscheinungen festgestellt werden, welche auf einen Drogenkonsum deuteten. Letztendlich räumte die Fahrerin den Konsum von Drogen ein. Demnach wurde ihr eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals daraufhin, dass die
verkehrsrechtliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auch mit E-Scootern verwirklicht werden können.

Folgende Grundsätze sind zu beachten:

   - Alkohol und Drogen sind für Fahrten auf E-Scootern tabu. Es 
     gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Autos. Ab 0,5 
     Promille gibt es 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte und einen Monat 
     Führerscheinentzug. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. 
     Kommt es zu alkoholtypischen Ausfällen, gilt das sogar schon ab 
     etwa 0,3 Promille. Sollte ein E-Scooter-Fahrer unter 
     Drogeneinwirkung "erwischt" werden, folgt u.a. eine Blutprobe 
     und ein Bußgeldverfahren.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Kirchheimbolanden
Telefon: 06352 911 – 2700
E-Mail: pikircheimbolanden@polizei.rlp.de
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