Polizeiinspektion Kirchheimbolanden
Eisenberg(Pfalz) (ots)
Am Montagnachmittag, dem 18.04.2022, wurde eine 31-jährige E-Scooter-Fahrerin in Eisenberg einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnten gleich mehrere körperliche Ausfallerscheinungen festgestellt werden, welche auf einen Drogenkonsum deuteten. Letztendlich räumte die Fahrerin den Konsum von Drogen ein. Demnach wurde ihr eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals daraufhin, dass die
verkehrsrechtliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auch mit E-Scootern verwirklicht werden können.
Folgende Grundsätze sind zu beachten:
- Alkohol und Drogen sind für Fahrten auf E-Scootern tabu. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Autos. Ab 0,5 Promille gibt es 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte und einen Monat Führerscheinentzug. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Kommt es zu alkoholtypischen Ausfällen, gilt das sogar schon ab etwa 0,3 Promille. Sollte ein E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinwirkung "erwischt" werden, folgt u.a. eine Blutprobe und ein Bußgeldverfahren.
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