Berlin (ots)
Mit diesem Frühjahr startet die erste Zweiradsaison, in der Jugendliche bereits ab 15 Jahren den Rollerführerschein machen dürfen. Seit Juli letzten Jahres ist es ihnen erlaubt, Roller und Kleinkrafträder mit Geschwindigkeiten bis 45 km/h zu fahren. Der Sachverständigenverband BVS weist darauf hin, dass die neue Regel auch für schnelle E-Bikes gilt, denen man ihre hohe Leistung nicht direkt ansieht. Die richtige Schutzkleidung für die jungen Fahranfänger ist sehr wichtig.
Michael Schönau, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für motorisierte Zweiräder, sagt: „Es war früher selbstverständlich, auch auf einem nur 25 km/h schnellen Mofa Schutzkleidung wie Integralhelm, Nierengurt, lange feste Hose und Jacke sowie Handschuhe zu tragen. Heute, angesichts der optisch wie Fahrräder aussehenden, teils 45 km/h schnellen E-Bikes, ist das leider nicht selbstverständlich; aber angesichts der fast doppelt so hohen Höchstgeschwindigkeit ist es sogar noch wichtiger als auf dem früheren Mofa.“
Zur Schutzkleidung zählen neben dem Helm auch Jacke, Hose, Handschuhe und Schuhe – diese gibt es neuerdings mit „unsichtbaren“ Protektoren; diese neue Schutzkleidung unterscheidet sich optisch kaum von Freizeitkleidung. Erste Adresse für einen Kauf ist der Zweiradfachhandel, denn hier stimmen in der Regel Beratung und Qualität und die Kleidung kann vor dem Kauf anprobiert werden. Insbesondere beim Helm ist es wichtig, auf die richtige Passform zu achten.
Empfehlenswert ist außerdem, den Helm nach drei bis fünf Jahren zu ersetzen. Ältere Helme erfüllen meist nicht die für die Schadenversicherungen erforderliche neue Norm ECE R 22.05. Nach einem Unfall mit Sachschaden kann es passieren, dass mangelhafte Schutzkleidung zu einer Leistungskürzung durch die gegnerische Versicherung führt. Darüber hinaus kann ein Verkehrsunfall mit einem Zweirad bei 45 km/h ohne Schutzkleidung schwere Verletzungen verursachen.
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