Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis (ots)
Falsche Inkassoschreiben sorgen derzeit für Verunsicherung bei den Rheinisch-Bergischen Bürger*innen.
Diese erhalten Briefe von einer angeblichen Anwaltskanzlei mit einer Zahlungsforderung von knapp 300,- EUR für ein Glücksspiel-Abo (z.B. EUROLOTTO).
Die Kanzlei droht mit Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckungen sowie Pfändungen und schürt damit Angst und Sorge bei den Empfänger*innen.
Die Polizei rät in solchen Fällen, keinesfalls auf diese Anschreiben zu reagieren oder gar zu zahlen, sondern Anzeige zu erstatten.
Auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW finden Sie weitreichende Informationen zu folgenden Fragen:
- Woran erkennt man ein seriöses Inkassounternehmen? - Wie sollte man auf nicht berechtigte Forderungen reagieren? - Ab wann liegt ein Zahlungsverzug vor? - Worauf muss bei einer berechtigten Forderung geachtet werden?
Weiterführende Infos und Links:
Weitere Informationen zum Thema Inkasso gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter www.verbraucherzentrale.nrw/inkasso [verbraucherzentrale.nrw]
Unser interaktiver Inkassobrief hilft, unseriöse Schreiben zu erkennen: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/10871 [verbraucherzentrale.nrw]
Einen Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung eines Inkassobüros finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-10/Abwehr_einer_unberechtigten_Forderung_Inkasso.pdf [verbraucherzentrale.de]
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis, übermittelt durch news aktuell