Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH
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Neustadt a. d. W. (ots)
Anmoderationsvorschlag: Alles wird teurer. Gerade bei Benzin, Strom und Gas sind die Preise enorm gestiegen und es ist kein Ende in Sicht! Da die Kosten Viele ans finanzielle Limit bringen, hat Wirtschaftsminister Robert Habeck ein Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Das alleine wird auf Dauer aber nicht reichen. Angesichts der steigenden Energie-Preise lohnt sich auf jeden Fall der Umstieg auf erneuerbare Energien, besonders, weil zum Beispiel die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen am eigenen Haus steuerlich geltend gemacht werden können. Mario Hattwig berichtet.
Sprecher: Seit dem 1. Januar 2020 können für die eigene und selbstbewohnte Immobilie energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden und zwar 20 Prozent der Kosten. Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 17 Sek.): „Dazu gehören zum Beispiel die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren, oder auch die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage. Aber eben vor allem auch die Erneuerung einer Heizungsanlage oder die Optimierung der bestehenden Heizungsanlagen.“
Sprecher: Die Kosten dafür können dann auf drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden.
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 15 Sek.): „In dem Jahr, in dem die energetische Sanierungsmaßnahme vorgenommen wurde, sowie im darauffolgenden Kalenderjahr, sind sieben Prozent der Kosten und höchstens 14.000 Euro absetzbar. Im zweiten darauffolgenden Kalenderjahr sind es sechs Prozent der Kosten und höchstens 12.000 Euro.“
Sprecher: Für die Steuererklärung wird natürlich eine Rechnung gebraucht. Darin müssen in deutscher Sprache die förderungsfähige energetische Maßnahme, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und auch die Adresse des Gebäudes beschrieben sein.
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 22 Sek.): „Außerdem muss die energetische Sanierungsmaßnahme durch eine Bescheinigung des Fachunternehmens oder eines Energieberaters bestätigt werden. Und für diese Bescheinigung muss man ein amtliches Muster verwenden und bitte auch aufbewahren, falls das Finanzamt Nachfragen hat. Und: Das Finanzamt erkennt – wie immer – lediglich per Überweisung gezahlte Rechnungen an, also keine Barzahlungen.“
Sprecher: Aber aufgepasst: Die KfW fördert ebenfalls energetische Sanierungen. Entweder über einen direkt ausgezahlten Zuschuss oder einen zinsvergünstigten Kredit.
O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 38 Sek.): „Eine Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn dafür zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse gewährt werden oder die Sanierungsmaßnahme öffentlich gefördert ist. Wir von der VLH empfehlen daher, sich vor einer energetischen Sanierungsmaßnahme steuerlichen Rat einzuholen, damit jeder die optimale Variante für sich findet. Mehr Infos finden Sie auf der Seite des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., also unter vlh.de. Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Einfach telefonisch oder per Mail melden und mit der Beraterin oder dem Berater sprechen, wie man jetzt am besten vorgeht.“
Abmoderationsvorschlag: Sie haben es gehört: Um nicht zu stark unter den steigenden Energiekosten zu leiden, sollten Sie möglichst schnell auf erneuerbare Energie umsteigen – besonders, weil es jetzt noch gefördert wird und von der Steuer abgesetzt werden kann. Mehr Infos dazu finden Sie auch noch mal im Netz unter vlh.de.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010
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