POL-PIBIN: Motorradkontrolle | Presseportal


Polizeiinspektion Bingen

Bingen, B9 (ots)

Am 10.04.2022 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr betrieben Beamte der PD Bad Kreuznach zusammen mit Beamten der VD Mainz eine Kontrollstelle an der B9 zwischen Bingen und Trechtingshausen in Höhe des „Haus Böppchen“ mit Zielrichtung der Kontrolle des motorisierten Zweiradverkehrs zum Saisonbeginn.
Aufgrund der Witterung mit morgendlichem Nieselregen und bestehender starker Bewölkung war zunächst bis 12 Uhr keinerlei Zweiradverkehr feststellbar. Erst mit aufklarendem Himmel und „steigenden“ Temperaturen kam es in der Zeit von 12:30 Uhr bis ca. 15:30 Uhr zu zunehmendem, jedoch insgesamt nur mäßigem, Zweiradverkehr.
Mangels starkem Motorradverkehrs wurden daher über den Kontrollzeitraum hinweg auch die „Vierräder“ in die Kontrollmaßnahmen einbezogen.
Gesamt gesehen wurde festgestellt, dass alle Motorradfahrer*innen im Besitz der für ihr Gefährt erforderlichen Fahrerlaubnis und in einem fahrtauglichen Zustand waren. Lediglich an vier Motorrädern wurden kleinere unerlaubte Veränderungen an hinterem Kennzeichenhalter, den „Blinkern“, sowie den Scheinwerfern vorgenommen. An zwei Motorrädern wurde mit Beginn der Saison vergessen, dass Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. In einem Fall war selbige bereits 10 Monate überfällig. Ein kontrollierter Motorradfahrer trug darüber hinaus einen nicht zertifizierten Helm, ähnlich eines Skaterhelms.
Für einen der Motorradfahrer kam die Verkehrskontrolle genau zum richtigen Zeitpunkt, denn im Rahmen der Überprüfung des mit einer Einarmschwinge ausgerüsteten Motorrads stellte sich heraus, dass bereits ein Radbolzen fehlte und ein weiterer soweit gelöst war, dass er vor den Beamten herabfiel. Die Weiterfahrt wurde zunächst untersagt, der technische Mangel konnte schlussendlich durch ein Servicemobil vor Ort behoben werden.
Auf Seiten der Autofahrer ergab sich einmal der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, drei weitere fielen mit Verdacht eines BTM-Konsums auf. In allen drei Fällen wurde eine Blutprobe entnommen. Drei Fahrzeugführer nutzten verbotswidrig ihr Mobiltelefon während der Fahrt, bei drei Fahrzeuginsassen wurde festgestellt, dass der vorgeschriebene Sicherheitsgurt nicht angelegt war.

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