Landespolizeiinspektion Saalfeld
Lkr. Sonneberg (ots)
In der PI Sonneberg gingen an diesem Wochenende eine Vielzahl von Betrugsanzeigen ein. Die Geschädigten erhielten ein Mahnschreiben von einer vermeintlichen Rechtsanwaltskanzlei aus München, in welchem sie aufgefordert wurden, 289,50 Euro an eine Lotteriezentrale zu bezahlen. Die Kündigung könne in einem zweiten Schreiben nur mittels Fax oder eines QR-Codes erfolgen.
Die Polizei rät eindringlich davon ab, auf unbekannte Zahlungsforderungen einzugehen und Geld zu überweisen. Vermeiden Sie den beigefügten QR-Code zu scannen, welcher Sie auf eine dubiose Internetseite führt oder gar auf dieses Schreiben zu antworten. Geben Sie keine personenbezogenen Daten an unbekannte Dritte heraus. In mindestens einem Fall hinderte eine aufmerksame Bankangestellte den Geschädigten daran, dass er den geforderten Betrag auf das Konto der Täter überweist. Die Rechtsanwaltskanzlei als auch die Lottozentrale sind frei erfunden und existieren nicht.
Achten Sie bei anderen Schreiben auf die Rechtschreibung, korrekte Satzzeichen, richtige Schreibweise des Namen und der Anschrift. Bereits hier können viele unberechtigte Forderungen entlarvt werden. Auch in diesem Fall haben sich unzählige Fehler eingeschlichen. Deutsche Sprache – schwere Sprache.
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