LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG
Potsdam (ots)
Anlässe zum Schenken gibt es viele. Geldgeschenke zur Geburt, Jugendweihe, Konfirmation sind eine gute Alternative zu Sachgeschenken. Ein Geschenkbausparvertrag ist eine sinnvolle und zukunftsorientierte Geschenkidee.
Bausparen für Kinder oder Enkel ist eine flexible Vorsorgeform, die mit den Ansprüchen der Kinder mitwächst und sich den Bedürfnissen anpasst. „Wer einen Bausparvertrag verschenkt, denkt an die Zukunft des Kindes, denn das Guthaben wächst jedes Jahr ein ordentliches Stück mit“, erklärt Michael Wegner, Vorstandsvorsitzender der LBS Ost. In wenigen Jahren lässt sich mit einem Bausparvertrag ein stattliches Guthaben ansparen, über das der Beschenkte später frei verfügen kann. Rückt der Wunsch nach den eigenen vier Wänden mit den Jahren näher, profitiert der Sparer zusätzlich vom zinsgünstigen Bauspardarlehen. Je früher der finanzielle Grundstein für die Zukunft gelegt wird, desto eher ist Eigenkapital als unkomplizierte Starthilfe vorhanden. Gerade jungen Menschen fällt das regelmäßige Sparen oft schwer. Ein Bausparvertrag lohnt sich bereits mit kleinen Sparsummen. Jugendliche lernen so, früh ein kleines Vermögen aufzubauen und außerdem alle Vorteile des Bausparens zu nutzen.
Der Geschenkbausparvertrag als Investition in die Zukunft – das ist die Aufgabe von Eltern, Großeltern oder Paten. Der Vertrag wird direkt auf den Beschenkten abgeschlossen. Das finanzielle Fundament wird mit dem Startguthaben oder monatlichen Einzahlungen für einen bestimmten Zeitraum gelegt. Viele Anbieter belohnen das Bausparen für junge Leute oft zusätzlich mit Bonuszinsen und bieten entsprechende Jugendtarife an. Im Rahmen der vertraglichen Höchstgrenze können zusätzlich weitere Geldgeschenke eingezahlt werden. Auch der Beschenkte kann immer Sonderzahlungen leisten.
Für Sparer ab 16 Jahre hat der Staat zusätzlich Geschenke vorgesehen. So erhalten junge Bausparer bereits Wohnungsbauprämie. Hierbei ist nicht entscheidend, ob das Geld selbst eingezahlt oder geschenkt wurde. Auszubildende und Berufseinsteiger nutzen zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohn-Riester-Förderung. Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr muss das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich eingesetzt werden und kann für einen anderen Wunsch genutzt werden.
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