Düsseldorf (ots)
+++ Polizei- und Versammlungsgesetz wenden sich gegen soziale Bewegungen und zivilen Protest +++ PIRATEN fordern zügige Evaluierung +++ Partikularinteressen von Großkonzernen haben nichts in Gesetzen zu suchen +++
Trotz breitem zivigesellschaftlichem Protest wurde im Dezember 2018 das neue Polizeigesetz im nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen. Die schwarz-gelbe Landesregierung begründete ihren Gesetzentwurf mit möglichen ‚terroristischen Gefahren‘. Schon damals lag der Verdacht nahe, dass die neuen Befugnisse der Polizei, Handys und Laptops mit Trojaner-Software zu überwachen, Schleierfahndung, Taser-Einsatz, Kontaktverboten, Hausarrest und wochenlangem Einsperren ohne Rechtsbeistand, nur auf Grund von Vermutungen, nicht der Terrorbekämpfung dienen [1].Eine Recherche von krautreporter.de zeigt nun noch einmal deutlich auf, dass vor allem Klimaaktivist:innen vom Langzeitgewahrsam betroffen sind [2].
„Seit 2019 wurden Klimaaktivist:innen präventiv, also ohne eine Straftat begangen zu haben, über mehrere Tage eingesperrt, Rechtsbeistand wurde ihnen verweigert. Mit derart überzogenen Maßnahmen werden engagierte Menschen eingeschüchtert und von der Ausübung ihrer Grundrechte abgehalten. Mit diesem Gesetz wurde polizeilicher Willkür Tür und Tor geöffnet,“ kommentiert Andrea Deckelman, stellvertretende Vorsitzende der PIRATEN NRW und Listenkandidatin zur Landtagswahl 2022.
Auch mit dem im letzten Jahr beschlossenen Versammlungsgesetz, welches sich angeblich gegen rechte Aufmärsche richten soll, hat die Landesregierung mit ihren Verschärfungen vor allem die Protestformen der Klimaaktivist:innen im Blick gehabt [3].
„Ich hoffe, dass sich mit der Abwahl der schwarz-gelben Landesregierung im Mai Mehrheiten finden, jene Gesetze zu evaluieren und rückgängig zu machen, welche zivilen Ungehorsam und antifaschistische Protestformen kriminalisieren und unsere Grundrechte einschränken. Denn Angriffe auf unsere Demokratie kommen von rechts,“ so Deckelmann weiter.
PIRATEN fordern ein Versammlungsfreiheitsgesetz, welches das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützt. Unbestimmte Begriffe wie ein „Uniformverbot“ ermöglichen den Ordnungsbehörden, unliebsame Veranstaltungen ohne sachliche Gründe einzuschränken. Auch Bild- und Tonaufnahmen sowie Videoüberwachung aus der Luft schrecken von Teilnahmen ab. Eine Veränderung des Versammlungsrechts, um Partikularinteressen von Großkonzernen zu entsprechen, ist niemals im Gemeinwohlinteresse [4].
Quellen:
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Andrea Deckelmann
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